Schikanen beim Kinderbetreuungsgeld gehen weiter
Vor genau vier Jahren hat die Volksanwaltschaft in einer „kollegialen Missstandsfeststellung“ das Familienministerium heftig kritisiert, weil es Jungfamilien jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten lässt. Die juristischen Argumente prallten an der Ministerialbürokratie ab, auch mehrere Höchstgerichtsurteile, die die Rechtsansicht der Volksanwaltschaft bestätigen, haben zu keiner Änderung geführt. Eine Mutter musste acht Jahre auf das Kinderbetreuungsgeld warten. „Aber Ministerin Susanne Raab hat offenbar ihre rechtswidrigen Anweisungen an die Behörden noch immer nicht geändert“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz.
Immer noch regelmäßig Beschwerden bei der Volksanwaltschaft
„Was muss nach den OGH-Urteilen noch passieren, bis Raab endlich einlenkt und die Schikanen gegen Eltern einstellt?“, fragt Achitz: „Auch nach dem Höchstgerichtsurteil melden sich bei der Volksanwaltschaft verzweifelte Eltern, die jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten, weil das Familienministerium sie diverse in- und ausländische Behörden abklappern lässt, um irgendwelche Dokumente zu beschaffen, die es gar nicht gibt. Raab muss diese europarechtswidrige Praxis endlich abschaffen, bürgerinnenfreundlich vorgehen und das Kinderbetreuungsgeld rasch überweisen.“
Europarechtswidrig: Behörde wälzt Verpflichtungen auf Eltern ab
„Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und auch die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Die Pflicht der Behörden, mit Behörden anderer Länder herauszufinden, wer zuständig ist, wird auf die Eltern abgewälzt. Bürgerinnenfreundlich und nach EU-Recht geboten wäre, wenn die österreichischen Behörden das Kinderbetreuungsgeld an die in Österreich lebenden Familien vorläufig auszahlen und im Hintergrund regeln, wer zuständig ist. Trotz Höchstgerichtsurteil melden sich weiterhin Betroffene bei der Volksanwaltschaft, insgesamt bereits mehr als hundert. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, so Achitz.
Härtefall-Klausel: Parlament hat auf Kritik der Volksanwaltschaft reagiert
„Auf einen anderen Kritikpunkt der Volksanwaltschaft hat das Parlament mit einer Gesetzesänderung reagiert: Eine Härtefall-Regel beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wurde im Oktober beschlossen“, so Volksanwalt Achitz. Anlass für die Kritik der Volksanwaltschaft war eine alleinerziehende Mutter, die nach dem plötzlichen Tod des Vaters kein Kinderbetreuungsgeld erhalten hatte. Denn die Härtefallverlängerung im KBGG sah zwar vor, dass ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld der Partnerin bzw. des Partners für maximal drei Monate weiter beziehen kann, wenn diese bzw. dieser verstirbt. Das galt bisher aber nicht für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Um nun alle Eltern in jenen Härtefällen, in denen ein Elternteil aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen durch den Wegfall des gemeinsamen Haushalts mit dem Kind am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes verhindert ist, zu unterstützen, unabhängig vom gewählten Kinderbetreuungsgeld-System, soll nun auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld der Bezug verlängert werden – allerdings nur für maximal zwei Monate.
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