Salzburger Landtag debattiert den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft

5. Dezember 2019

Eine der wichtigsten Aufgaben der Volksanwaltschaft ist die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung in Österreich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstandes in der Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden, sofern alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach, prüft, ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen entsprechen und informiert die Betroffenen über das Ergebnis der Prüfung.

Den Ländern stellt es der Bundesverfassungsgesetzgeber nach Art. 148 i B-VG frei, sich für den Bereich der Verwaltung des betreffenden Landes in den jeweiligen Landesverfassungen der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterzuordnen. Das Land Salzburg hat die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 zur Kontrolle der Verwaltung des Landes und der Gemeinden berufen. Über die Ergebnisse dieser Kontrolle berichtet die Volksanwaltschaft regelmäßig an den Salzburger Landtag.

Anlässlich der Präsentation des aktuellen Berichts der Volksanwaltschaft an den Salzbugrer Landtag am 4.12.2019 lobte der Zweite Landtagspräsident Sebastian Huber die Arbeit der Volksanwaltschaft: „Ich möchte mich herzlich bei der Volksanwaltschaft für ihren umfassenden und strukturierten Bericht bedanken. Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Prüfinstanz für die öffentliche Verwaltung. Sie prüft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wenn sich diese von der staatlichen Verwaltung ungerecht behandelt fühlen. Als wichtige Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger ist die Tätigkeit der Volksanwaltschaft kostenlos. Wie wichtig diese Funktion ist, kann man anhand des vorliegenden Tätigkeitsberichts sehen.“

Zahlen, Daten und Fakten des Berichts an den Salzburger Landtag

Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierten die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz Zahlen, Daten und Fakten des Berichts und gaben Enblicke in einzelne Tätigkeitsbereiche der Volksanwaltschaft: So wandten sich in den Berichtsjahren 2017-2018 insgesamt 335 Salzburgerinnen und Salzburger mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, das sind um rund 6 % mehr Beschwerden als im Berichtszeitraum davor. Insgesamt konnten 360 Prüfverfahren betreffend die Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden, davon wurden 299 in den Jahren 2017 und 2018 eingeleitet, 61 in den Jahren davor. „In 57 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund
15,8 % aller erledigten Verfahren entspricht“, sagte der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Werner Amon. Keinen Anlass für eine Beanstandung gab es bei 148 Beschwerden, in 155 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig.

„Für die Landtagsabgeordneten bieten die Berichte der Volksanwaltschaft eine weitere Unterstützung zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion gegenüber der Tätigkeit der Landesregierung. Gleichzeitig zeigen die Berichte auch auf, wo in der Verwaltung Prozesse optimiert werden können, um Entscheidungen der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar zu machen“, so Huber.

„Es ist wichtig, dass die Verwaltung die Volksanwaltschaft nicht „als Gegner“ sondern als „Partner der Bürgerinnen und Bürger“, denen die Verwaltung zu dienen hat, begreift“, erklärte Volksanwalt Amon das Amtsverständnis des neuen Kollegiums, das seine Tätigkeit am 1. Juli 2019 aufgenommen hat. Denn die Themen werden zusehends komplexer, die Aufgaben der Verwaltung und die Ansprüche der Bevölkerung steigen. „Dessen sind wir uns bewusst und daher möchten wir die Länder und Gemeinden bei der Bewältigung ihrer zahlreichen Herausforderungen unterstützen. Im Zuge unserer Prüfverfahren möchten wir nicht nur Kritik üben, sondern bei Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln. Das Aufzeigen von Problemen in der Landes- und Gemeindeverwaltung soll sich auch nicht auf den Einzelfall beschränken, sondern einen positiven Effekt auf zukünftiges Verwaltungshandeln insgesamt haben und – falls erforderlich –Verbesserungen in der Gesetzgebung bewirken“, betonte Amon.

Mit dem Bericht gaben die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz auch Einblicke in ausgewählte Prüffälle der Volksanwaltschaft. Details lesen Sie in der Presseunterlage und im aktuellen Bericht.