STOISITS: UNRECHTMÄSSIGE SCHUBHAFTVERHÄNGUNG IN NIEDERÖSTERREICH
Eine besorgte Mitarbeiterin eines Migrantenvereins wandte sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft: Kurz zuvor hatte Herr B. dem Verein berichtet, rechtswidrig in Schubhaft genommen worden zu sein. Gegen die Schubhaft hatte er Beschwerde erhoben. Der Unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich hatte der Beschwerde stattgegeben und die Schubhaft als rechtswidrig erklärt. Trotzdem wurde Herr B. nicht aus dem Polizeianhaltezentrum entlassen. Im Gegenteil: die Bezirkshauptmannschaft Baden ordnete ohne Einvernahme erneut die Schubhaft an.
Herr B. erhob wieder Schubhaftbeschwerde. Auch diesmal wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich der Beschwerde stattgegeben. In seinem Bescheid erklärte der Unabhängige Verwaltungssenat die fortgesetzte Anhaltung des Herrn B. als rechtswidrig. Außerdem war Herrn B.s verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Die Beschwerde über die unrechtmäßige Schubhaftverhängung war aus Sicht der zuständigen Volksanwältin begründet, was der Bundesministerin für Inneres mitgeteilt wurde.
In ihrer Stellungnahme bestätigte die Bundesministerin die geschilderten Ereignisse rund um die Ver- und Enthaftung des Herrn B. und erklärte, dass die beiden Schubhaftverhängungen rechtswidrig gewesen waren.
Als Konsequenz war der zuständige Sachbearbeiter seitens der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich entsprechend belehrt, sensibilisiert und eingehend auf die gängige höchstgerichtliche Judikatur hingewiesen worden.