STOISITS: STREICHUNG DER FÖRDERART „AUSBILDUNGSNACHWEIS ZUR MITTE DER LEHRZEIT“

30. Mai 2011

Unternehmen, die Lehrlinge aufnehmen und ausbilden, werden mit Förderungsmaßnahmen unterstützt. Bei einer dieser Maßnahmen handelte es sich um den so genannten Ausbildungs-nachweis, welcher zur Mitte der Lehrzeit eingeholt wurde. Im Falle eines erfolgreichen Aus-bildungsnachweises in Form von positiver Absolvierung einer Prüfung des Lehrlings erhielt das ausbildende Unternehmen einen Betrag von 3000 Euro. Vom Geld abgesehen stellte die Zwischenprüfung, an welche der gestrichene Zuschuss gekoppelt war, einen wichtigen Leistungscheck dar. Das System spornte die Unternehmen an, Lehrlinge gut auszubilden.

Wegen Sparmaßnahmen und der Wirtschaftslage stehen für die Lehrbetriebsförderungen 2011 insgesamt weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Wirtschaftsministerium verfügte für die Förderart „Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit" daher mit 28. Jänner .2011 eine Aussetzung. Das Ministerium begründet die Streichung damit, dass durch die krisenbedingten vielen Firmenpleiten nicht genügend Geld im Insolvenzentgelt-Fonds läge. Aus diesem Fonds wird die Lehrlingsförderung gespeist.

Nur bis 28. Jänner 2011 zur Prüfung angemeldete Lehrlinge durften den Praxistest noch absolvieren. Durch die Aussetzung dieser Förderung stehen den Unternehmen unerwartet finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung, welche von diesen bereits einkalkuliert wurden. 17000 bis 18000 Unternehmen sind laut Wirtschaftsministerium von der Streichung betroffen. Das sind alle Unternehmen, die bis 28. Jänner 2011 mit dem Wissen um die Förderung Lehrlinge aufgenommen haben.

In der Sendung forderte Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits, dass alle Unternehmen, die bis zum 28. Januar 2011 Lehrlinge angestellt haben, die Förderung für den Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit erhalten sollen. Eine rückwirkende Streichung der Förderart sei nicht adäquat. Die Tatsache, dass Förderungen abhängig von der wirtschaftlichen Situation seien, bezeichnete die Volksanwältin als Grundfehler. Weiters forderte sie fixe Dotierungen bei Fördermaßnahmen und die Schaffung von Alternativförderungen.

 

Nachgefragt – Bombenblindgänger: Weiterhin kein Gesetz für Fliegerbomben?

In vergangenen Jahren berichtete der Bürgeranwalt bereits zweimal über Probleme mit Kriegsrelikten aus dem 2. Weltkrieg: Sprengkörper, die unentdeckt auf öffentlichen und privaten Grundstücken schlummern und somit eine Gefahr für BewohnerInnen darstellen.

Aktuell präsentiert sich die gesetzliche Regelung weiterhin so, dass der Bund für die Entschärfung und Entfernung dieser gefährlichen Fundstücke die Kosten übernimmt. Jedoch ist für die Kosten, welche durch die Sondierung, also das Aufsuchen, zustande kommen, die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Lösung, die über eine Novellierung des Waffengesetzes erfolgen sollte, wurde nicht umgesetzt. Im März 2011 stellte der Verfassungsgerichtshof nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund fest, dass er für die Lösung der Frage nicht zuständig sei. Es gäbe keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung, welche das Suchen nach Kriegsrelikten regle; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehle daher eine Kostentragungsregelung. Zuvor hatte sich schon der Oberste Gerichtshof für unzuständig erklärt und die Klage der Stadt Salzburg abgewiesen.. In einem neuen Verfahren muss nun der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden, wer nun tatsächlich zuständig ist.

Volksanwältin Stoisits kritisiert die Situation und fordert eine raschere Klärung der Zuständigkeiten sowie eine entsprechende Regelung. Während der Sendung betont sie auch die Aktualität des Themas, da sich Menschen weiterhin mit diesbezüglichen Beschwerden an die Volksanwaltschaft wenden und weist auf die jüngsten Ereignisse Ende März 2011 am Bahnhof Graz hin, wo erneut eine große Bergungsaktion gestartet werden musste.