STOISITS: DOPPELT VERRECHNETE MÜLLGEBÜHREN

28. November 2011

Eine Mutter aus Leobendorf in Niederösterreich wandte sich mit der Beschwerde an die Volksanwaltschaft, dass die Gemeinde ihr irrtümlich über den Zeitraum von drei Jahren und elf Monaten die doppelte Gebühr für die Müllentsorgung berechnet hatte.

Zu dem Fehler war es gekommen, als die Beschwerdeführerin im Jahr 2007 ersuchte, den Müll alle zwei Wochen und nicht mehr monatlich abzuholen. Damals war sie gerade Mutter geworden und hatte mit einem dementsprechend höheren Aufwand zu rechnen. Als die junge Mutter 2011 wieder auf das ursprüngliche Monatsintervall umstellen ließ, wurde der Fehler von einer Mitarbeiterin der Gemeinde entdeckt.

Die Gemeinde erklärte sich aber lediglich bereit, die doppelt verrechneten Gebühren für den Zeitraum von drei Jahren gutzuschreiben. Von einer Gutschrift für die darüber hinausgehenden elf Monate war keine Rede, weswegen sich die junge Mutter an die Volksanwaltschaft wandte.

Die zuständige Volksanwältin leitete ein Prüfverfahren ein und wies den Bürgermeister darauf hin, dass im Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung betreffend Rückzahlung von Guthaben die doppelt verrechneten Beträge zur Gänze zurückzuzahlen sind.

Im Zuge des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft wurde von der Gemeinde Leobendorf schlussendlich auch die Rückzahlung für die restlichen elf Monate zugesichert und die Überweisung auf das Konto der Beschwerdeführerin veranlasst.