Rosenkranz: „Prüfverfahren zu den Pannen im BVT vor dem islamistischen Terroranschlag in Wien eingeleitet.“

10. November 2020

 „Die Öffentlichkeit hat angesichts der massiven Vorwürfe ein Recht auf objektive Kontrolle und Berichterstattung. Aufgrund der täglich neuen medialen Enthüllungen rund um ein allfälliges Behördenversagen im Verfassungsschutz muss sich die Volksanwaltschaft einen unmittelbaren, vollständigen und objektiven Überblick verschaffen“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz, der in seinem Geschäftsbereich u.a. für die Prüfung von Verwaltungsakten des Innenressorts zuständig ist.

„Die Volksanwaltschaft agiert hier als Kontrollorgan des Parlaments, das auch den entsprechenden Bericht erhalten wird.“ Es müsse absolute Klarheit geschaffen werden, wenn der Verdacht im Raum steht, dass fehlerloses Agieren durch die zuständigen Behörden und die daraus resultierenden Maßnahmen seitens der Justiz den Terroranschlag verhindern hätten können.

 

Im Prüfverfahren werden mehrere Punkte seitens der Volksanwaltschaft durchleuchtet:

  1. Die Vorgänge rund um den versuchten Munitionsankauf des unter Auflagen aus der Strafhaft entlassenen Terroristen in der Slowakei. Die Tatsache wurde seitens der slowakischen Behörden im Juli an das BVT weitergeleitet. Welche Reaktionen bzw. Nicht-Reaktion rief diese brisante Mitteilung beim BVT hervor?
  2. Wird die polizeiliche Überwachung des – laut Gutachten nicht ungefährlichen und nicht deradikalisierten – Attentäters inklusive der Vernetzungstreffen mit deutschen und schweizerischen Dschihadisten, die seitens europäischer Geheimdienste dem BVT gemeldet wurden, geprüft. Warum und wann wurde die Observierung des späteren Terroristen abgebrochen?
  3. Letztlich wird auch dem Verdacht nachgegangen, dass eine seit über einem Jahr geplante Aktion gegen den radikalen politischen Islam verraten worden sein soll. Auch hier wird die Volksanwaltschaft in die entsprechenden Akten einsehen.

 

„Der Volksanwaltschaft ist es natürlich vollkommen klar, dass sehr viele der Unterlagen höchster Geheimhaltung unterliegen, und z.B. Namen von V-Männern, geplante Maßnahmen zur Terrorbekämpfung etc. nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangen dürfen. Die Prüforgane und ich selbst werden daher viele Unterlagen in den Räumlichkeiten der Dienststellen sichten, und keine Aktenkopien durch potentiell löchrige Kanäle schicken oder anfertigen. Ich garantiere eine rasche und lückenlose Aufklärung, ohne einzelne Menschen oder Interessen des Staates zu gefährden. Aber im Ergebnis möchte ich mit einer klaren Beurteilung der Abläufe – ob gut oder schlecht – vor die Öffentlichkeit treten können“, so Rosenkranz.