Roma Dialogplattform des Bundeskanzleramtes in der Volksanwaltschaft
Am 24.11.2017 fand die regelmäßige Roma Dialogplattform des Bundeskanzleramtes erstmals in der Volksanwaltschaft statt. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter aus der Roma-Zivilgesellschaft sowie der Verwaltung und der Wissenschaft besuchten die Veranstaltung und beteiligten sich an der regen Diskussion.
Roma bilden in der Europäischen Union die größte ethnische Minderheit. Von der Europäischen Grundrechteagentur durchgeführte Studien ergaben jedoch, dass viele der rund zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma tagtäglich mit Vorurteilen, Intoleranz, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind. Um dem Abhilfe zu verschaffen, verabschiedete die Europäische Kommission den EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Darin werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, wirksame, auf die Größe und Situation ihrer jeweiligen Roma-Bevölkerung zugeschnittene Integrationsstrategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnen festzulegen. Die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma bilden dabei wesentliche Kernelemente.
Die Europäische Union sieht den Schlüssel zu einer erfolgreichen Inklusion in der Zusammenarbeit von Behörden und der Roma-Zivilgesellschaft. Die Mitgliedstaaten sind deshalb aufgefordert, die aktive Einbindung der Roma-Zivilgesellschaft in die Umsetzung der nationalen Roma Strategien zu fördern.
Zu diesem Zweck hat die österreichische Nationale Roma Kontaktstelle im Bundeskanzleramt 2012 eine Roma Dialogplattform geschaffen. Diese bringt regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft mit Behördenzuständigen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie mit Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung zusammen. Durch die Roma-Dialogplattform soll ein offener, inklusiver Dialog ermöglicht werden, in dessen Mittelpunkt die Perspektive der Roma steht.
Die 20. Roma-Dialogplattform fand erstmals in der Volksanwaltschaft statt. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter und eine Expertin der Volksanwaltschaft gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunächst einen Einblick in die Arbeit der Volksanwaltschaft. Welche Aufgaben erfüllt die Volksanwaltschaft? Welchen Beitrag kann die Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte von Roma leisten? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Diskriminierung zu wehren?
Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik. Sie hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern, wobei dem Schutz vor Diskriminierung besondere Bedeutung zukommt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung erhielten einen Einblick in exemplarische Fälle aus der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft. Vorgestellt wurde auch von der Volksanwaltschaft festgestelltes Verbesserungspotential in der Verwaltungspraxis, aber auch auf Ebene der Gesetzgebung beim Schutz vor Diskriminierung.
Im Anschluss daran diskutierten Expertinnen und Experten Fragen der außerschulischen Jugendarbeit. Was sind die spezifischen Bedürfnisse und Anliegen der Roma-Jugend? Welche Erfahrungen im Bereich der Jugendpolitik und Jugendarbeit gibt es in Österreich, Deutschland und europaweit?
Bildnachweise: BKA