Reha für Kinder
Rund 250 Kinder und Jugendliche erkranken in Österreich jährlich an Krebs. Sie müssen sich langen und belastenden Therapien unterziehen, um direkte Tumorfolgen zu bekämpfen. Dabei können Querschnittslähmungen genauso auftreten wie Extremitätenverluste oder Hörstörungen. Auch chronisch schwer kranke Kinder oder Jugendliche, die an Unfallfolgen leiden, erleben ähnliche medizinische und psychologische Ausnahmezustände. Rehabilitationskliniken, die speziell auf die Bedürfnisse solcher Kinder und Jugendlichen samt deren Familien ausgerichtet sind, gibt es derzeit in Österreich nicht. Diese wären nach Expertenmeinung besonders wichtig, um den Schock der Diagnose und der mitunter monatelangen Spitalsbehandlung zu bewältigen. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 rund 185 Betten für die Kinder- und Jugendrehabilitation in Österreich notwendig sein werden.
Die Volksanwaltschaft fordert eine umfassende Betreuung mit pädagogischer und psychologischer Begleitung für Kinder und Jugendliche, die derzeit nicht existiert. Es gibt auch keine klare Regelung, wann ein Kind einen Leistungsanspruch auf Rehabilitation hat. Mangels eines speziellen Angebotes in Österreich unterstützen Krankenversicherungsträger fallweise Aufenthalte in ausländischen Spezialkliniken finanziell. Für viele Familien ist dies keine Lösung. Nach monatelangen Spitalsaufenthalten sind Rehabilitationsaufenthalte in Deutschland oder der Tschechischen Republik für die Kinder oft zu anstrengend. Dabei zeigen gerade erfolgreiche Beispiele aus Nachbarstaaten, wie familiengeführte Rehabilitationseinrichtungen unter Einbeziehung der Angehörigen Therapieerfolge erzielen und eine ganzheitliche Gesundung unterstützen. Durch die stationären Aufenthalte wird die durch die schwere Erkrankung ins Wanken gebrachte Psyche stabilisiert und Kraftreserven erschlossen. Aus diesen Gründen unterstützen auch Medizinerinnen und Mediziner den Auf- und Ausbau einer Kinderrehabilitation in Österreich.
Für Betroffene ist es ein Nachteil, dass die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen seit 1992 lediglich eine so genannte Pflichtaufgabe der Krankenversicherungsträger ist. Diese sind zur Erbringung von Maßnahmen der Rehabilitation zwar verpflichtet, dieser Verpflichtung steht aber kein individueller Leistungsanspruch gegenüber. Ursprüngliche Pläne, die Rehabilitation in der Krankenversicherung in eine Pflichtleistung mit individuellem Rechtsanspruch umzuwandeln, wurden bislang nicht realisiert.
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Ziel des Prüfverfahrens ist eine Analyse der Defizite und Probleme und rasche Reformen im Interesse der Kinder und Jugendlichen.