Reform bei Sachwalterschaft

29. Oktober 2016

Bei der Volksanwaltschaft häufen sich Beschwerden zum Thema Sachwalterschaft. Oft wird zu rasch und zu oft besachwaltet. Kritisiert werden auch Rechtsanwälte, die Hunderte Betroffene betreuen sollten, dies aber angeblich nur mangelhaft tun. Über eine bevorstehende Gesetzesreform diskutierte Justizminister Wolfgang Brandstetter mit Volksanwältin Gertrude Brinek.

Sowohl der Justizminister als auch die Volksanwältin sind sich einig: Mit dem neuen Gesetz sind die justiziellen Rahmenbedingungen geschaffen. Gefordert bleiben aber weiterhin die Gesundheits- und Sozialpolitik, um eine Selbstständigkeit in allen Lebenslagen zu gewährleisten.

Mit der Reform soll das seit bereits 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft ersetzt werden. Der Sachwalter wird zum Erwachsenenvertreter, und das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Mit diesen Vertretungsmöglichkeiten soll es verschiedene Möglichkeiten der Vertretung mit mehr Selbstbestimmung geben. Eine Voraussetzung dafür ist ein stärkeres Hinschauen, Reflektieren und Differenzieren aller Beteiligten. Für jede Situation soll die bestmögliche Lösung gefunden werden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird.

Weitere Informationen zum neuen Erwachsenenschutzgesetz finden Sie in der Spalte rechts unter Downloads.