Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen: Bestandsaufnahme und Perspektiven

2. Februar 2018

Volksanwaltschaft, Behindertenanwalt, Monitoringausschuss und Zivilgesellschaft fordern Regierung und Parlament auf, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und ihre Inklusion in die Gesellschaft voranzutreiben. Sie zeigen die größten Hürden auf und stellen ihre weitreichende Expertise zur Verfügung.

Zahlreiche Defizite und Missstände

Gleiche Chancen und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen werden als Menschenrecht zwar allgemein anerkannt, die gesellschaftspolitische Realität offenbart jedoch noch zahlreiche Defizite und Missstände. Volksanwalt Günther Kräuter richtete daher bereits im Oktober des Vorjahres gemeinsam mit Behindertenanwalt Hansjörg Hofer, der Vorsitzenden des Montoringausschusses Christina Wurzinger und Martin Ladstätter von Selbstbestimmt Leben Österreich fünf zentrale Forderungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Regierung.

Schulterschluss für eine nachhaltige Verbesserung

Am 30. Jänner eröffnete die Volksanwaltschaft einen Dialog mit den Behindertensprecherinnen und -sprechern aller Parlamentsfraktionen, um Status quo und Perspektiven gemeinsam zu besprechen. Volksanwalt Günther Kräuter: „Wir wollen einen Schulterschluss für eine nachhaltige Verbesserung der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen – über Institutionen und Parteigrenzen hinweg. Nur gemeinsam können die nötigen Reformen gelingen.“ Die Volksanwaltschaft betrachte sich in diesem Prozess als Plattform für Institutionen, NGOs und Selbstvertreter.

Regierungsprogramm bedeutet einen Rückschritt

Behindertenanwalt, Monitoringausschuss, Martin Ladstätter (Selbstbestimmt Leben Österreich), Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats und Volksanwaltschaft haben zudem das neue Regierungsprogramm evaluiert. Gemeinsames Fazit: „Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Programm der neuen Regierung in vielen Bereichen leider einen Rückschritt, etwa betreffend Inklusion an Schulen und Integration im Arbeitsbereich.“

Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf:

  • Gemeinsame Erarbeitung eines neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2020-2030
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt
  • Vermeidung „Dauerhafter Arbeitsunfähigkeit“
  • Lohn statt Taschengeld in Werkstätten
  • Verbesserung der Bedingungen im Maßnahmenvollzug
  • Bildung: Inklusion statt Ausbau von Sonderschulen
  • Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Persönlichen Assistenz
  • De-Institutionalisierung: Abbau von Großheimen

Zu all diesen Punkten und anderen Themen stehen Behindertenanwalt, Monitoringausschuss, Selbstvertreter wie Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, und Martin Ladstätter (Selbstbestimmt Leben Österreich) sowie die Volksanwaltschaft mit ihrer weitreichenden praktischen und theoretischen Expertise für eine Evaluierung, weitere Diskussionen und Kooperationen gerne zur Verfügung.