Prüfverfahren zum Pendlerrechner eingeleitet

7. März 2014

Brinek kritisiert späte Korrekturmöglichkeit von falschen Ergebnissen des Rechners

Anlässlich mehrerer Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in Zusammenhang mit dem vom Finanzministerium neu eingeführten Pendlerrechner leitet Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ein Prüfverfahren ein. „Es ist offenkundig, dass gravierende Probleme bei der Berechnung der Fahrtrouten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte bestehen. Die vom Pendlerrechner vorgegebenen Fahrtrouten sind häufig fehlerhaft und unrealistisch“, kritisiert Brinek.

Die Volksanwältin wendet sich daher an den Finanzminister und ersucht um Stellungnahme, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Probleme mit dem Pendlerrechner zu lösen. Sie möchte außerdem auch Auskunft zu dem Umstand, dass Massenverkehrsmittel in den Pendlerrechner aufgenommen wurden, die nicht das ganze Jahr über, sondern nur saisonbedingt zur Verfügung stehen. „Der Pendlerrechner gibt teilweise längere Fahrten mit dem Auto vor als erforderlich. Er animiert also geradezu dazu, sich mit dem Auto fortzubewegen. Das belastet die Umwelt und erhöht das Verkehrsaufkommen“, stellt Brinek fest.

Brinek hinterfragt außerdem, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, den ausschließlich im Internet zur Verfügung stehenden Pendlerrechner zu verwenden. „Schlimm genug, wenn man einen Internetzugang haben muss, um zur Pendlerpauschale zu kommen. Wenn schon eine Verpflichtung zur elektronischen Selbstberechnung besteht, sollte dies jedoch fehlerfrei sein. Abgesehen davon, dass nicht jeder Arbeitnehmer über einen Internetzugang verfügt. Nicht einzusehen ist außerdem, dass die Bürger die Fehlberechnungen von Fahrtrouten – und damit ein geringeres Pendlerpauschale – erst rund ein Jahr später im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung richtigstellen können“, so Brinek abschließend.