Pro und Contra Häuslicher Unterricht

6. Juli 2019

Der Vater eines neunjährigen Mädchens, der von der Kindesmutter getrennt lebt, sorgt sich um die Ausbildung der Tochter. Die Eltern hätten zwar die gemeinsame Obsorge, doch seit die Neunjährige die Volksschule besuche, gebe es Probleme. Die Mutter habe die gemeinsame Tochter ohne die Einwilligung des Vaters zum häuslichen Unterricht angemeldet und unterrichte das Kind seither Zuhause.

Der Vater bezweifelt, dass seine Tochter im häuslichen Unterricht Bedingungen vorfindet, die für die gute Ausbildung einer Volkschülerin nötig sind. Grundsätzlich muss der Bildungserfolg der zu Hause unterrichteten Kinder einmal jährlich durch eine Externistenprüfung an einer dafür zugelassenen Schule nachgewiesen werden. Obwohl seine Tochter in der Steiermark wohnt, hat sie beide Externistenprüfungen in Wien in einer angeblich „leichten Schule“ abgelegt. Dies veranlasste den Vater, bei der Volksanwaltschaft um Hilfe anzusuchen.

Im Studio bemerkte der Bildungsdirektor für Wien, dass in der Tat ein gewisser „Prüfungstourismus“ im Zusammenhang mit den Externistenprüfungen festzustellen sei. Die Bildungsdirektion habe daher in einem ersten Schritt für das kommende Schuljahr bereits per Verordnung veranlasst, dass in Wien ausschließlich Kinder zur Prüfung antreten dürften, die in Wien wohnhaft sind. Auch werde es in jedem Wiener Gemeindebezirk nur mehr bestimmte Schulen geben, bei denen Externistenprüfungen abgelegt werden könnten.

Eine Stoßrichtung, die Volksanwalt Fichtenbauer unterstützt. Er kritisierte aber, dass vor allem die nach der Externistenprüfungsverordnung vorgegebene Mündlichkeit mit sich bringe, dass Prüfungsergebnisse für Außenstehende im Nachhinein kaum überprüfbar seien. Ein Schwerpunkt auf schriftliche Arbeiten scheint daher nach Ansicht des Volksanwaltes bei häuslichem Unterricht angebracht. Auch solle beim mündlichen Teil die Protokollierung exakter erfolgen.

Viele Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, unterschätzen den Aufwand. So können sie den Kindern neben fehlenden Unterrichtsmitteln viele Wettbewerbe, die in der Schule stattfinden, nicht bieten. Die Kinder können sich mit niemandem messen, oder einfach nur Freundschaften knüpfen. Soziale Kontakte und Kompetenzen werden durch den häuslichen Unterricht stark eingeschränkt.

Eine Gefahr, die auch die Bundesstelle für Sektenfragen sieht. Es gibt durchaus gerechtfertigte Fälle, bei denen Eltern die Kinder auf Grund von Auslandsaufenthalten oder schwerer Krankheit zu Hause unterrichten. Jedoch beobachtet die Bundesstelle für Sektenfragen einen Anstieg an Schulabmeldungen von Kindern, bei denen es mehr um die ideologische Selbstverwirklichung der Eltern zu gehen scheint. Dies kann vielerlei Gründe haben, sei es religiöse Einstellung, die Sorge vor Aufklärung im Sexualkundeunterricht, etwa dass Mädchen mit Emanzipation in Kontakt kommen, oder Eltern, die zur Gänze die Gesellschaft und das Schulsystem als solches ablehnen.

Das Recht auf häuslichen Unterricht ist ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten der Schulbehörden, einen solchen zu untersagen bzw. Bedingungen bei der Anmeldung zu stellen, sehr eingeschränkt sind. Übereinstimmung herrscht in der Diskussion, dass - bei allem gebotenen Respekt gegenüber einem Grundrecht - gewisse gesetzliche Lenkungsmaßnahmen wünschenswert wären, um allen Kindern die bestmögliche Chance auf Bildung zu sichern.

Volksanwalt Fichtenbauer sieht daher den Gesetzgeber am Zug. Historisch gesehen habe der häusliche Unterricht sehr wohl seine Berechtigung, doch dürfe diese Ausnahme vom Regelunterricht nicht von gewissen Gruppierungen zum Schaden der Kinder missbraucht werden.

Bilanz Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer

Die Amtsperiode von Volksanwalt Fichtenbauer ging mit 30. Juni 2019 zu Ende. Deshalb resümierte er über einige Fälle, die in der Sendung „Bürgeranwalt“ im Lauf der Jahre gezeigt wurden. Er hob hervor, dass die Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit dem ORF für die Bevölkerung von unschätzbarem Wert sei. „Ohne die Publizität der Beiträge in der Sendung „Bürgeranwalt“, wäre wohl manch eine der Erfolgsgeschichten der letzten Jahre nicht gelungen“, betonte er.

So gab es vor vier Jahren nordöstlich von Wien in der Gemeinde Markgrafneusiedl Aufregung, als in der Nähe einer Wohnsiedlung eine großflächige Deponie für Erdaushub und Baurestmassen entstehen sollte. In der Diskussion kritisierte der Volksanwalt, dass die Gemeinde dem Projektwerber schriftlich zugesagt hätte, im behördlichen Genehmigungsverfahren keine Einwände zu erheben und er wies auch auf die bestehende starke Belastung der Bewohnerschaft hin. Im Vorjahr dann die Nachricht: Das Projekt wird nicht umgesetzt. Eine Lösung, die im Sinne der ohnehin schon belasteten Bevölkerung sehr zu begrüßen war.

Ebenfalls für Aufregung sorgten Pläne im Naturschutzgebiet Hörndlwald in Wien vor drei Jahren. Eine Sonderkrankenanstalt für psychiatrisch medizinische Rehabilitation sollte gebaut werden. Anrainerinnen und Anrainer sowie die Bezirksvorsteherin waren dagegen: Es gebe geeignetere Plätze für das Projekt, zudem würde der Lebensbereich seltener Tierarten zerstört. Volksanwalt Fichtenbauer wies darauf hin, dass das benachbarte Areal im Geriatriezentrum Hietzing ein geeigneterer Standort für die Klinik wäre. Das Rehazentrum wurde letztendlich nicht errichtet.

2015 standen einschneide Maßnahmen bei der Militärmusik im Raum. Volksanwalt Fichtenbauer, dem die Musik und das Militär gleichermaßen am Herzen liegen, setzte sich besonders für den Erhalt des österreichischen Kulturgutes „Militärmusik“ ein. Rund ein Jahr später erfolgte die gute Nachricht für die Blasmusikkapellen: Die Reform der Militärmusik wurde sprichwörtlich abgeblasen.

Amtswegig leitete Volksanwalt Fichtenbauer folgendes Prüfverfahren ein: Im Sommer 2015 kam es wegen mangelnder Koordination von Verkehr und Baustellen zu massiven Stauaufkommen vor allem in der Wiener Westeinfahrt. Der Magistrat reagierte damals auf die Kritik der Volksanwaltschaft mit der Einrichtung eines dienststellenübergreifenden Staukoordinators. Auch wenn Staus und Baustellen in Wien letztlich unvermeidbar sind, sollte durch diese zentrale Stelle ein organisatorischer Gesamtblick auf ganz Wien gesichert sein.

Bereits heuer konnten Erfolge im Bereich des Wasserschutzes an der Donau verzeichnet werden, auch wenn das Thema noch weiterer Aufmerksamkeit bedarf. Immer wieder beschwerten sich Menschen, dass Donauschiffe Abfälle und Exkremente in die Donau einbringen würden, Bürgerinitiativen bildeten sich und gingen auf die Barrikaden. Durch die Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit dem Infrastrukturministerium konnte unter anderem erreicht werden, dass analog zum bereits verpflichtenden Altölkontrollbuch die Schiffsunternehmen freiwillig ein Abfallkontrollbuch führen werden. Die Kontrollen wurden intensiviert und eine zentrale Meldestelle beim BMVIT eingerichtet.

Großes Augenmerk legte Volksanwalt Fichtenbauer während seiner Amtszeit auf chronisch kranke Kinder im Bildungssystem. Neben einer Vielzahl von Einzelfällen widmete sich die Volksanwaltschaft in Podiumsdiskussionen und Symposien diesem Thema. Gesetzliche Verbesserungen konnten etwa hinsichtlich einer befürchteten Haftung der Lehrerschaft bei medizinischer Unterstützung der Kinder erreicht werden. Verbesserungspotenzial ist aber weiterhin gegeben, weshalb sich die Volksanwaltschaft diesem Thema auch künftig widmen wird.

Ebenso pochte der Volksanwalt auf eine Pflichtversicherung für Hochwasserschäden. Der staatliche Katastrophenfonds und die privaten Versicherungen könnten die Schäden nicht ansatzweise abdecken. Die Betroffenen seien auf „staatliche Almosen“ angewiesen und der Bund sowie die Länder würden finanziell erheblich belastet.