Polizeiliche Flugraumüberwachung stört Nachtruhe in Mannswörth
Ein Schwechater aus der Ortschaft Mannswörth beschwerte sich wegen täglicher Nachtflüge von Polizeihubschraubern über seiner Wohnsiedlung. Der Fluglärm von Hubschraubern sei dem Betriebslärm des Flughafens nicht gleichzusetzen, sondern lauter und störender. Betroffen seien etwa zweitausend Bewohnerinnen und Bewohner. Da normalerweise bei nächtlichem Lärm die Polizei geholt werde, diesmal die Polizei jedoch den Lärm verursache, wandte sich der Mann an die Volksanwaltschaft.
Der Beschwerdeführer zeigte Verständnis dafür, dass Alarmstarts auch über bewohntes Gebiet erfolgen könnten, bei täglich wiederkehrenden, offenbaren Routineflügen war er hingegen weniger einsichtig. Auf eine Anfrage hin habe er nur allgemeine und ausweichende Antworten erhalten.
Auf Anfrage des ORF äußerte sich ein BMI-Sprecher, dass man die erforderlichen polizeilichen Aufgaben der Flugsicherung am besten vom Standort Mannswörth aus wahrnehmen könne. Ein Standortwechsel sei daher keine Alternative. Bei bestimmten Windverhältnissen müsse eben auch über Mannswörth geflogen werden, andernfalls würde man die Flughafenpisten kreuzen. Im Großraum Wien erfolgten jährlich rd. 500 Hubschraubereinsätze, etwa die Hälfte davon zwischen 18 und 22 Uhr.
Eine Antwort des BMI an die Volksanwaltschaft war bei Ausstrahlung der Sendung noch ausständig. Die Antwort des BMI an den Beschwerdeführer und an den ORF waren für Volksanwalt Walter Rosenkranz allerdings nicht stimmig:
„Einerseits argumentiert man gegenüber dem Beschwerdeführer mit der Überwachung illegaler Grenzübertritte, andererseits gegenüber dem ORF mit der Flughafenüberwachung. Dies ist aber auch mit einem vermehrten Flugaufkommen nicht erklärbar. Die Volksanwaltschaft wird sich die Stellungnahme des BMI zur Beschwerde ansehen. Alle bisherigen Erklärungen waren aber widersprüchlich“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz.
Nachgefragt: Nachnutzung eines leerstehenden Museums in Hüttenberg
In Kärnten hatte sich ein Oldtimersammler bei Volksanwalt Rosenkranz beschwert, der gerne das leerstehende Museum Hüttenberg zur Ausstellung seiner Sammlung genutzt hätte. Die Gemeinde hätte das Projekt unterstützt. Auch die Volksanwaltschaft verwies auf den historischen Wert des Gebäudes und dass eine Nachnutzung Standard wäre.
Da sich in der Angelegenheit seit Jahren nichts ergeben hatte, verkaufte der Sammler seine Fahrzeuge zwischenzeitig. Auch könnten neuerdings die Gemeinde die Bestuhlung des Gebäudes nutzen sowie die Feuerwehr die Musikanlage, wie Volksanwalt Rosenkranz in der Sendung berichten konnte. Jetzt gebe es außerdem einen Zusammenschluss von dreiundzwanzig Gemeinden zu einer Tourismusregion. „Eine Ausstellung im Museum anlässlich des 10. Todestags seines Architekten Günther Domenig hat erst zaghaft Besucher angelockt. Hier muss man aufpassen, dass das ‚wachgeküsste Dornröschen‘ nicht wieder einschläft, denn das Objekt harrt noch einer dauerhaften Lösung“, so Rosenkranz.
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