Pflegeheimwechsel über Bundesländergrenzen hinweg muss möglich sein

15. Mai 2021

Der 52-jährige Josef S. lag nach einer Gehirnblutung im November 2020 in einem Salzburger Pflegeheim. Erst zwei Jahre davor war er von Niederösterreich nach Salzburg gezogen. Regelmäßige Besuche seiner Verwandten, die allesamt in Niederösterreich leben, wären wichtig gewesen, doch die räumliche Distanz erschwerte die sozialen Kontakte. Die Familie hatte um einen Wechsel in ein niederösterreichisches Pflegeheim angesucht, war aber an der Kostenübernahme gescheitert. „Mir kommt vor, es wäre ein Eiserner Vorhang zwischen Salzburg und anderen Bundesländern“, sagte der Bruder des mittlerweile verstorbenen Josef S. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Vereinbarung, die derartige Fälle in Zukunft verhindert: „Eine politische Lösung ist notwendig, denn die derzeitige Situation ist für die Menschen untragbar. Sozialminister Wolfgang Mückstein muss Druck auf die Länder machen, dass sie eine einheitliche Lösung finden, damit pflegebedürftige Menschen in der Nähe ihrer Angehörigen leben können. Von den Ländern fordere ich mehr Sensibilität für die Bedürfnisse der Menschen.“

Entscheidung zwischen enormen Kosten und Einsamkeit ohne Angehörige

Die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim eines anderen Bundeslandes ist immer wieder Grund für Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Bis Ende 2017 hatte es eine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme in Form einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben. Seitdem zahlen einige Bundesländer die Heimkosten nur noch, wenn sich das Heim im eigenen Bundesland befindet. Achitz: „Das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ist für Pflegebedürftige de facto ausgehebelt. Entweder, sie übernehmen die hohen Kosten selbst, oder sie leben in Einsamkeit, weit weg von ihrem gesamten persönlichen Umfeld.“