Patient verletzt Krankenschwester, die wird von Behörde zu Behörde geschickt

5. September 2020

Die Linzer Krankenschwester Johanna H. wurde vor zwei Jahren von einem Patienten an der Hand verletzt und fühlt sich jetzt wie eine Bittstellerin. Sie ist im Krankenstand, da sie trotz mehrerer Operationen immer noch Schmerzen hat.

Ihr wurde im April 2018 von einem nach einer Operation noch nicht zurechnungsfähigem Patienten die Hand verdreht. Die Folge: Sie hat ständig Schmerzen und ist seitdem – mit einer kurzen Unterbrechung – im Krankenstand. „Durch den langen Krankenstand habe ich schon massiven Verdienstentgang. Ich möchte endlich wieder ins Arbeitsleben zurückkehren“, sagt H.

Ihr Antrag auf Rehabilitationsgeld wurde von der zuständigen Pensionsversicherung (PVA) abgelehnt. „Das Rehageld wurde eigentlich genau dafür geschaffen, um Menschen in solchen Situationen zu helfen“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz. Die Ablehnung sei zwar rechtlich korrekt, man hätte aber auch bürgerinnenfreundlicher entscheiden können. H. hat schließlich die Pensionsversicherung geklagt, der Ausgang ist offen. Statt sich um ihre Gesundung zu kümmern, muss H. durch die Institutionen wandern.

Für das Krankengeld ist die Krankenkasse zuständig, für die Unfallrente die Unfallversicherung, für Berufsunfähigkeitspension und Rehageld die Pensionsversicherung, und für den Pensionsvorschuss das Arbeitsmarktservice. „Man wird zum Bittsteller“, fasst H. ihre Lage zusammen.

„Warum muss man Krankenkasse, AUVA, AMS, Pensionsversicherung und Gericht abklappern, um zu Reha und finanzieller Absicherung zu kommen? Für komplexe Fälle wäre eine einheitliche Ansprechstelle notwendig, wie sie in der Sozialversicherung schon lange diskutiert wird“, regt Achitz an.

Nachgefragt: Gericht erhöht Julians Pflegegeld von Stufe 3 auf 6

Noch jemand musste gegen die PVA vor Gericht ziehen. Weil der Betreuungsaufwand abgenommen habe, wurde das Pflegegeld für den zwölfjährigen Julian, der an einer Autismusspektrumstörung leidet, von Stufe sechs auf drei herabgesetzt. Seine Mutter wehrte sich mit Hilfe der Volksanwaltschaft gegen diese Entscheidung und argumentierte, dass ihr Kind sie nach wie vor Tag und Nacht brauche. Jetzt hat sich Julians Mutter durchgesetzt: Das Gericht folgt der Argumentation der Volksanwaltschaft und stuft Julian wieder in Pflegegeldstufe 6 ein. Achitz: „Die Mühen des Gerichtsverfahrens hätte man der Familie ersparen können, wenn man die Rahmenbedingungen gleich gewürdigt hätte, statt sich sklavisch an ein medizinisches Gutachten zu halten.“