PVA lenkt nach Intervention der VA ein, Mutter muss nicht vor Gericht ziehen

13. November 2021

Mateo (5) hat frühkindlichen Autismus. Der Betreuungsbedarf ist hoch, seine Mutter Magdalena B. oder seine Oma sind ständig mit ihm beschäftigt. Gegen die Empfehlung der eigenen Gutachterin hatte ihm die Pensionsversicherung (PVA) gerade einmal Pflegegeld der Stufe 1 bewilligt. Das hatte Volksanwalt Bernhard Achitz im September in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ kritisiert.

Nun hat die PVA Mateo neuerlich untersuchen lassen und ihm Pflegestufe 4 genehmigt. „Die Familie bekommt jetzt statt 162 Euro etwa 700 Euro im Monat. Es freut mich, dass die PVA den Argumenten der Volksanwaltschaft gefolgt ist. Magdalena B. erspart sich so den mühsamen Weg vor Gericht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Wäre es nach der begutachtenden Ärztin gegangen, die Mateo im Auftrag der Pensionsversicherung (PVA) untersucht hatte, hätte Mateo schon längst Pflegegeld der Stufe 3 bekommen. Aber bei den Chefärztinnen und Chefärzten hat man ihm nur Stufe 1 bewilligt – ohne Mateo auch nur ein einziges Mal gesehen zu haben. Rund 300 Euro weniger pro Monat – dramatisch für die alleinerziehende Mutter, die nicht arbeiten gehen konnte, weil der Pflegeaufwand für Mateo so hoch ist. Der Weg zur Volksanwaltschaft hat ihr jetzt sogar Pflegegeldstufe 4 und damit 540 Euro mehr im Monat gebracht.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.