ORF-BÜRGERANWALT, 16.06.2012 MIT VOLKSANWÄLTIN TEREZIJA STOISITS
Bürgerprotest: Müssen hunderte Brunnen verschlossen werden?
In der Oststeiermark – insbesondere in den Bezirken Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg, Bad Radkersburg – werden seit bald hundert Jahren artesische Hausbrunnen von der Bevölkerung genutzt, heute sind es insgesamt etwa 3.000 an der Zahl. Die meisten der teilweise noch in der Zwischenkriegszeit angelegten Brunnen verfügen über eine unbefristete wasserrechtliche Bewilligung. Die steirischen Wasserrechtsbehörden wollen nun aber eine Sanierung der Anlagen erreichen und setzen die Brunnen- und GrundbesitzerInnen unter Druck. Dies bedeutet in vielen Fällen aber eine Verschließung bzw. Neubohrung und damit auch Kosten – die Betroffenen protestieren.
Im ORF-Studio diskutierten Peter Resetarits und Volksanwältin Terezija Stoisits den Fall mit drei der betroffenen Brunnenbesitzer, dem Bürgermeister der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf, Franz Klinkan, und Dipl.-Ing. Johann Wiedner, Leiter der Fachabteilung 19A (Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft) des Landes Steiermark.
Bürgermeister Klinkan verwies auf seine Gemeinde als Beispiel für eine effiziente Nutzung der sogenannten Arteser – in Kooperation mit dem Land Steiermark wären einzelne Brunnen verschlossen, dafür aber Gemeindebrunnen errichtet und auf den Stand der Technik gebracht worden. Der zentrale Punkt aus Sicht des Landes Steiermark sei laut Dipl.-Ing. Wiedner von der Fachabteilung für Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft der ressourcenschonende Umgang mit dem Tiefengrundwasser, welches unter anderem als Reserve für den Katastrophenfall gebraucht würde. Da bei den meisten der momentan genutzten Brunnen ein Teil des kostbaren Wassers ungenutzt im Boden versickern würde, wären technische Adaptionen bzw. die teilweise Verschließung der Brunnen notwendig. Eine mögliche Lösung für das Problem wäre wie im Fall der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf die gemeinsame bzw. genossenschaftliche Nutzung einer geringeren Anzahl von Brunnen.
Die BrunnenbesitzerInnen sehen sich von der Behörde unter Druck gesetzt und können nicht verstehen, warum nach Jahrzehnten der reibungslosen Nutzung ihrer Brunnen nun plötzlich derartige Eingriffe seitens des Landes vorgesehen sind. Die Kosten für die technische Erneuerung der Brunnen wären für den Einzelnen zu hoch und nicht zweckmäßig, auch würden sie als Betroffene von der Behörde erst ernstgenommen, seitdem sie sich, vertreten durch einen Anwalt, gemeinsam gegen die Forderungen der Behörde zur Wehr setzen würden.
Volksanwältin Stoisits sieht die Problematik im Spannungsverhältnis zwischen dem privaten Interesse der Brunnenbesitzer, welches auf aufrechten wasserrechtlichen Bewilligungen für die Nutzung des Tiefengrundwassers basieren würde, und dem öffentlichen Interesse am Schutz und der Erhaltung wertvoller Wasserreserven. Sie plädierte für eine gemeinsame Lösung, da eine Flut von tausenden Verfahren weder für die Brunnenbesitzer, noch für die Verwaltung des Landes Steiermark Sinn machen würde.
Nachgefragt: Lärmbelästigung durch Speditionsfirma
Der BürgerAnwalt berichtete im Mai 2011: Das Betriebsgelände eines Kühllogistikbetriebes in Seekirchen am Wallersee besteht seit fast zehn Jahren, auf dem Gelände werden Lastwagen bei laufendem Motor be- und entladen – jede Nacht fahren Lastwagen ein und wieder aus und verursachen dabei zum Leidwesen der Anrainerschaft großen Lärm. Aus der Diskussion ging klar hervor: Nur wenn die Bezirkshauptmannschaft die aktuelle Situation erhebt, kann sie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der AnrainerInnen setzen.
Volksanwältin Stoisits stellte in der Sendung fest: die Behörden seien noch im darauffolgenden Sommer aktiv geworden und hätten Lärmmessungen in Auftrag gegeben. Allerdings stünde nach wie vor noch die amtsärztliche Bewertung dieser, also das Gutachten der zuständigen Amtsärztin, aus. Einer Verfahrensanordnung in Hinblick auf die eingeschränkte Nutzung der Parkplätze am Gelände für Lastkraftwagen sei das Logistikunternehmen nachgekommen.
Zwar sei die Behörde also nicht untätig gewesen, jedoch hat das, was bisher passiert ist, kaum Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anrainerschaft, eine wahrnehmbare Erleichterung der Betroffenen wäre nicht eingetreten. Das bisherige Handeln der Behörde sei also zu wenig, die entsprechenden Schlussfolgerungen müssten nun auch gezogen werden.