ORF-BÜRGERANWALT, 12.05.2012 MIT VOLKSANWÄLTIN TEREZIJA STOISITS
Villa am Wörthersee – Naturschutz missachtet?
Walterskirchen ist eine Halbinsel im Privatbesitz am Wörthersee. Bereits 1953 wurde das Gut Walterskirchen zum Naturschutzgebiet erklärt und im Mai 2000 wurde es als Natura-2000-Gebiet an die EU-Kommission gemeldet. In diesem Jahr kaufte auch der jetzige Eigentümer das Naturschutzgebiet. Er musste sich verpflichten, die Naturschutzauflagen strengstens einzuhalten. Seit Jahren werden aber Vorwürfe laut, dass der Wald auf dem Grundstück zu exzessiv durchforstet würde, die geschützten Magerwiesen viel zu oft gemäht würden und im Naturschutzgebiet ein Neubau errichtet worden wäre, obwohl eigentlich nur die alte Villa Walterskirchen hätte umgebaut werden dürfen.
In Laufe der Jahre kam es mehrmals zu Aufschreien von Naturschützern wegen Schlägerungen auf der Halbinsel. Während der Eigentümer versicherte, es habe sich um Schadholznutzung im Rahmen der zulässigen „üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung“ gehandelt, behaupteten Naturschützer, es sei ein Großteil des Altholzbestandes geschlägert worden. Bezüglich des errichteten Wohnhauses ist derzeit bei der Kärntner Landesregierung ein Vorstellungsverfahren wegen eines Abbruchsauftrages anhängig. Die Baubehörde der Gemeinde Krumpendorf hatte im Februar 2011 den Auftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes für das Wohnhaus erteilt. Dies deshalb, weil nach Feststellungen eines Amtssachverständigen für Hochbau das Bauwerk abweichend von der Baubewilligung errichtet worden sei. An Stelle des bewilligten Um- und Zubaus zum bestehenden Wohnhaus sei ein Neubau errichtet worden. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde abgewiesen. Über die Vorstellung hat nunmehr die Kärntner Landesregierung zu entscheiden. Davon abgesehen liegen derzeit drei Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes vor. Die Volksanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgerichtshof Änderungen des Flächenwidmungsplanes, die ausschließlich der Sanierung einer rechtswidrigen Bauführung dienen, als gleichheitswidrig erachtet hat. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt abzuwarten.
Die Aktionsgemeinschaft Walterskirchen kritisiert auch, dass geschützte Wiesenflächen, verändert und beeinträchtigt würden. Anstatt wie vorgesehen nur zweimal jährlich, würden die Wiesen um die Gebäude herum regelmäßig mit Rasenrobotern gemäht. Der natürliche Lebensraum zahlreicher Arten werde dadurch massiv gestört.
Nach Meinung von Volksanwältin Stoisits ist in diesem Fall längst nicht alles in Ordnung, wie es die zuständigen Behörden schriftlich mitteilten. Alle bisherigen naturschutzrechtlichen Überprüfungen sind sehr „mager“, nicht alle Naturschutzgüter abwägend und oberflächlich, ausgefallen. Naturschutzrechtlich wurde alles „abgesegnet“. Eine Vorgangsweise, die so nicht hinnehmbar ist, weshalb auch seitens der Volksanwaltschaft genau geprüft wird. Die Kärntner Landesregierung hat es bislang verabsäumt, gemäß 24a K-NSG 2002 das Gebiet mit Verordnung als Europaschutzgebiet auszuweisen. Auch weist die Volksanwältin darauf hin, dass die Prüfung baurechtlicher Fragen noch läuft.
Liebe mit Hindernissen – Verheiratet und doch getrennt?
Der „Bürgeranwalt“ berichtete im März 2012 über eine Liebe mit Hindernissen. Ein österreichischer Staatbürger heiratete eine Frau von den Philippinen, jedoch wurde ihr die Einreise nach Österreich verweigert. Sie durfte seit der Heirat vor fast zwei Jahren nicht einreisen, da ihr die österreichische Botschaft in Manila kein Einreisevisum ausgestellt hatte. Die Begründung: Frau Rowena N. sei gar nicht wirklich von ihrem früheren philippinischen Ehemann geschieden, von Bestechung des philippinischen Richters war die Rede. Konkrete Vorwürfe gegen Frau N. gab es aber keine. Das Verfahren auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wurde dennoch längere Zeit ausgesetzt.
Der „Bürgeranwalt“ hat nachgefragt: Der Wiener Günter N. darf jetzt endlich seine Ehefrau in die Arme schließen und mit ihr in Wien leben.
Volksanwältin Stoisits ist erfreut, dass dem Eheleben der beiden nun keine Hindernisse entgegenstehen, ein schaler Beigeschmack bleibt jedoch: hätte sich Herr N. nicht an die Volksanwaltschaft gewandt, hätte die Lösung des Problems wahrscheinlich noch länger auf sich warten lassen.