ORF-BÜRGERANWALT, 10.03.2012 MIT VOLKSANWALT DR. PETER KOSTELKA
Ein Bahnübergang teilt Wolfsberg
In Wolfsberg führte ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2009 dazu, dass die ÖBB drei ungesicherte Bahnübergänge sperrte und dafür einen neuen Bahnübergang in Form einer Überbrückung errichten ließ. Als Argument für diese Lösung wurden die allgemeine Sicherheit sowie eine mögliche Verkehrsentlastung für betroffene AnrainerInnen angeführt.
Rund 600 WolfsbergerInnen beklagen sich nun, dass diese bauliche Trennung des westlichen und östlichen Ortsgebietes einen Einschnitt in ihre Lebensqualität bedeute: Einfache Wegstrecken wären bis zu dreimal so lang und die Überquerung des neu errichteten Bahnüberganges gestalte sich besonders für ältere und gehbehinderte Menschen als schwierig. Die Rampen wären in der technischen Ausführung mangelhaft und mit Rollstuhl, Rollator, oder auch einem Kinderwagen kaum zu bewältigen. Was die Betroffenen aber genauso hart trifft ist die Tatsache, dass sie in den Planungsprozess nicht eingebunden waren. Vielmehr hätte man in einer Nacht- und Nebelaktion die alten Bahnwege aufgelassen, Zäune und Absperrvorrichtungen aufgestellt und die AnrainerInnen so vor vollendete Tatsachen gestellt.
In der Studiodiskussion argumentierte Dr. Hans Wehr als Vertreter der ÖBB, dass die Auflösung der alten, ungesicherten Bahnübergänge aus Sicherheitsgründen unumgänglich gewesen wäre, zumal es an den besagten Stellen schon zu Unfällen gekommen sei. Dr. Wehr erklärte außerdem, dass das strategische Interesse der ÖBB darin liege, sichere Lösungen zu schaffen. Die Errichtung von Bahnübergängen bzw –unterführungen wäre ein essentieller Schritt in diese Richtung, weshalb er eine Wiederöffnung der alten, ungesicherten Bahnübergänge in Wolfsberg auch klar ausschloss.
Unter Verweis auf die österreichische Bundesverfassung stellte Volksanwalt Dr. Peter Kostelka klar fest, dass die ÖBB nicht nur dazu verpflichtet ist Barrierefreiheit zu garantieren, sondern aufgrund jahrelanger Erfahrung auch über ausreichende Fachkenntnis in der Bereitstellung barrierefreier Zugänge verfügen sollte. Umso verwunderlicher ist es, dass der betroffene Bahnübergang diese Forderung nicht erfüllt. Des Weiteren kritisierte Volksanwalt Kostelka die mangelnde Einbeziehung der Bevölkerung. Der entsprechende Beschluss wurde umgesetzt ohne die BürgerInnen über die nächsten Schritte zu informieren, geschweige denn sie in den Planungsprozess einzubinden. Über die Köpfe der Betroffenen hinweg ist ein Millionenprojekt umgesetzt worden, dass sich im Resultat als schlechte Alternative erwiesen hat. „Es gibt wirklich wenige Beispiele, die so deutlich machen, dass eine Behinderung nicht von Anfang an besteht, sondern oft erst künstlich geschaffen wird“, kritisierte Volksanwalt Kostelka.
ÖBB-Sprecher Dr. Wehr gestand in der weiteren Diskussion ein, dass die technischen Ausführungen der Bahnüberführung nach heutigem Stand nicht optimal wären. Er bot an, die Nutzung des neuen Überganges durch ergänzende Lösungen wie z.B. Aufzügen zu erleichtern. Volksanwalt Kostelka zeigte sich über diese ersten Lösungsansätze erfreut und forderte die ÖBB auf, nun rasch eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Lösung umzusetzen. Er kündigte an, die Sache zusammen mit den betroffenen WolfsbergerInnen weiter zu verfolgen.
Nachgefragt: Inkompetenter Arzt verhindert höhere Pflegegeldeinstufung
Frau N.N. kümmert sich liebevoll um ihre bettlägerige und schwer demente Mutter. Die nötige Rundum-Betreuung gestaltet sich für die berufstätige Frau jedoch zunehmend als schwierig und belastend, weshalb sie in Erwägung zog, zusätzliche Hilfe einzustellen. Um dies auch finanzieren zu können, stellte sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung der Pflegegeldeinstufung ihrer Mutter. Ein von der PVA beauftragter Arzt untersuchte daraufhin die Mutter. Kühl und distanziert schien er auf den Termin schlecht bis gar nicht vorbereitet zu sein und zeigte nur wenig Interesse am Menschen und der Situation dahinter, erläuterte Frau N.N. später. Das so erstellte Gutachten führte dazu, dass die PVA keine höhere Pflegegeldeinstufung gewährte und sich Frau N.N. mit der Pflege ihrer Mutter alleingelassen fühlte. Im Studio kritisierte Volksanwalt Kostelka die inkompetente Handlungsweise des Arztes und das mangelhafte Gutachten. Hier wäre eine menschliche Notsituation äußerst oberflächlich bewertet worden; manche Einschätzungen des Arztes seien widersprüchlich, andere schlicht und ergreifend falsch. Ein Sprecher der PVA gestand ein, dass dieses Gutachten keinesfalls den üblichen Qualitätskriterien der PVA entspräche und stellte in der Sendung ein neues Gutachten in Aussicht.
Schon kurz nach der Sendung wurde die Mutter von Frau N.N. von einer Ärztin für Neurologie erneut untersucht. Das daraufhin erstellte Gutachten führte dazu, dass der Mutter von Frau N.N. problemlos die Pflegegeldstufe 6 zuerkannt wurde. Aufgrund dieser neuen Entwicklung kann sich Frau N.N. nun zusätzliche Hilfe bei der Pflege ihrer Mutter leisten - eine enorme Erleichterung für die berufstätige Frau.
Volksanwalt Kostelka zeigte sich zufrieden über den Ausgang dieses Falles und erfreut über das rasche Handeln der PVA. Er wies aber auch darauf hin, dass falsche Pflegegeldeinstufungen sowohl für die Betroffenen, als auch für ihre pflegenden Familienangehörigen oft ein großes Problem darstellen und appellierte an alle Betroffenen, sich in ähnlich gelagerten Fällen an die Volksanwaltschaft zu wenden.