ORF-BÜRGERANWALT, 07.04.2012 MIT VOLKSANWÄLTIN DR. GERTRUDE BRINEK
Wo war die Leistung der Gemeinde?
An sich ist die Umwidmung von Grundstücken eine alltägliche Angelegenheit – im vorliegenden Fall aus Pasching wurden 3000 Quadratmeter Grünland zu Bauland. Die Frage stellt sich allerdings, ob die Gemeinde zu Recht dem Grundstückseigentümer eine Rechnung über 44.000 Euro für die Erbringung von Infrastrukturmaßnahmen ausstellte. Dieser Betrag sollte die Aufschließung mit einer öffentlichen Straße, einem Kanal und der nötigen Wasserversorgung abgelten, die Gemeinde hat allerdings bis heute die zugesagten infrastrukturelle Maßnahmen nicht umgesetzt.
Genau aus diesem Grund wandte sich der Grundstückseigentümer schließlich auch an Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, da sich im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens herauskristallisierte, dass den eingeforderten 44.000 Euro keine Leistung gegenüberstehen soll, da die Gemeinde nach anfänglichen Zusagen den Standpunkt vertrat, dass die vorhandene öffentliche Straße samt Kanal, an die das Grundstück angrenze, Aufschließung genug sei, und der Eigentümer somit eine Privatstraße errichten müsse, wenn er eine weitere Verbindung zwischen den geplanten Reihenhäusern haben wolle.
Der Eigentümer hält der Gemeinde jedoch vor, in solchen Angelegenheiten mit zweierlei Maß zu messen, da die Aufschließung von Liegenschaften, die von der Gemeinde verkauft wurden nie zur Debatte gestellt wurden, und die Finanzierung auf Kosten der Öffentlichen Hand durchgeführt wurde. Der Betroffene gab außerdem an, durch diese Vorgehensweise mehrfach belastet worden zu sein. Einerseits habe sich die ablehnende Haltung der Gemeinde auf den Verkaufspreis ausgewirkt, da die Aufschließung ja letztlich durch den Bauträger, der den Grund erworben hatte zu tragen sind, andererseits habe er gemäß dem Infrastrukturvertrag der Gemeinde Pasching aus dem Jahr 2010 rund 14 Euro pro Quadratmeter zu zahlen, ohne daraus irgendwelche Leistungen zu erhalten.
Diesen Punkt nahm auch Volksanwältin Brinek im Rahmen der Studiodiskussion auf, und fragte den Bürgermeister: „Wo war die Leistung der Gemeinde?“. Denn laut besagtem Vertrag habe die Gemeinde zugesichert, die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Bebauung der Grundstücke über öffentlichen Auftrag, zeitgerecht und auf eigene Kosten durchzuführen. Aus Sicht des Bürgermeisters sind diese Leistungen schon durch bisherige Infrastrukturbauten erbracht worden - hieße also, dass der Betroffene für bereits bestehende Straßen und Wegen bezahlen würde. Diesen Zugang kritisierte Brinek jedoch scharf, und betonte, dass der bestehende Vertrag beide Seiten verpflichte.
Eine Einigung konnte in der Sendung BürgerAnwalt nicht erzielt werden, allerdings signalisierte der Bürgermeister Gesprächsbereitschaft, und ließ auch anklingen, dass beim Bau einer öffentlichen Straße, die jedoch den üblichen Kriterien in Bezug auf Fahrbahnbreite usw. entsprechen müsste, die Finanzierung durch die Gemeinde kein Problem wäre. Ein erster Lösungsansatz scheint somit in Sicht zu sein, die Prüfung des Falles durch die Volksanwaltschaft geht aber natürlich weiter.
Belästigung durch Rauch
Rauch, Feinstaub und schlechte Luft – diese Schlagwörter hört man meistens in Verbindung mit Autobahnen oder Industrieanlagen. Im zweiten Fall des BürgerAnwalt sind allerdings weder Verkehrslawinen noch rauchende Schlote zu sehen, sondern eine ruhige Wohnsiedlung am Stadtrand von Linz. Das Problem mit der schlechten Luft ist hier sozusagen hausgemacht. Einige Bewohner der Siedlung haben sich einen Zusatzofen zugelegt und beheizen ihr zuhause mit Holz oder Kohle, obwohl jede einzelne Wohnung an die Fernwärme angeschlossen ist, und die Möglichkeit zum „Zuheizen“ nur für Notfälle vorgesehen ist. So sehen das zumindest jene Anrainer, die unter den Rauchschwaden ihrer Nachbarn zu leiden haben.
Das Sitzen im Garten oder auch nur das Öffnen der Fenster sei vielfach nicht mehr möglich, berichten etliche Bewohnerinnen und Bewohner, wohl auch dadurch, dass der entstehende Rauch aufgrund der besonderen Lage der Siedlung nicht abziehen könne. Diese ist nämlich einerseits durch einen bewaldeten Hügel, andererseits durch eine erhöht stehende Wohnhausanlage eingegrenzt und liege somit in einem Kessel. Gespräche mit den heizenden Nachbarn haben nichts gebracht, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der oberösterreichischen Landesregierung und der Stadt Linz berichten die Betroffenen. Darum habe man sich schließlich an Volksanwältin Brinek gewandt.
Diese stellt auch gleich in der Studiodiskussion mit einem Vertreter der Stadt Linz klar, dass die hier verwendeten Öfen lediglich Notkamine darstellen, die nur dann zum Einsatz gebracht werden dürfen, wenn die „normale Heizung“ bei extrem kalten Außentemperaturen ausfalle. Somit sei das „Zuheizen“ in dieser Wohnsiedlung gar nicht gestattet und müsste von der Behörde – Notsituationen natürlich ausgenommen – untersagt werden, so Brinek.
Die Stadt Linz hingegen vertritt die Ansicht, dass es sich hierbei nicht um „Notkamine“ handle, da weder im Gesetz noch in den einzelnen Bewilligungen eine solche Definition enthalten sei. Damit sei das Heizen mit Holz und Kohle rechtlich gedeckt. Die einzige verbleibende Handhabe aus Sicht der Stadtverwaltung seien somit Maßnahmen nach dem Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz. Dazu werden jedoch Gutachten über die Luftverschmutzung bzw. über mögliche medizinische Folgen benötigt, welche seitens der Stadt auch bereits angefordert wurden.
Bis zum Eintreffen der Ergebnisse, bot die Stadt Linz an, die Konfliktparteien zu einem runden Tisch einzuladen, um die Probleme gütlich bereinigen zu können. Diesen Vorschlag lehnten die Betroffenen Anrainer jedoch rundweg ab, da ein solcher runder Tisch bereits vor gut einem Jahr stattgefunden habe, und es dabei zu keiner Verbesserung gekommen sei.