NPM: Arbeitsgespräch mit dem Europarat zu Schulungsmassnahmen
Im Rahmen der Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie von Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention legt die Volksanwaltschaft großen Wert darauf, ihre neue Aufgabe als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) bestmöglich und unter Einhaltung aller internationaler Standards zu erfüllen. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen die MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft und die Mitglieder der Kommissionen bestmöglich darauf vorbereiten.
Dabei kann die Volksanwaltschaft, die sich über die Jahre auf internationaler Ebene exzellent vernetzt hat, auf internationale Unterstützung zurückgreifen. So soll unter anderem die Erfahrung und Expertise des Europarates für maßgeschneiderte Schulungen genutzt werden, damit die Volksanwaltschaft und die Kommissionen insbesondere auch die vom UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und die vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) entwickelten Standards umfassend berücksichtigen.
Aus diesem Grund fand am 4. Juli 2012 ein Arbeitsgespräch zwischen Volksanwalt Kostelka, Vertretern des Europarates sowie des SPT und CPT in Straßburg statt, in dem eine konkrete Zusammenarbeit im Schulungsbereich im Detail erörtert wurde. Volksanwalt Kostelka zeigte sich nach den Gesprächen zuversichtlich, dass die Volksanwaltschaft in den kommenden Wochen und Monaten auch mithilfe dieser Maßnahmen eine bestmögliche Umsetzung und Einhaltung internationaler Vorgaben sichern und damit ihrem Anspruch als „Menschenrechtshaus der Republik“ gerecht werden kann.
Die Volksanwaltschaft plant darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit anderen unabhängigen Ombudsmann-Einrichtungen in Dänemark, Schweden, der Tschechischen Republik, Slowenien und Polen, die ebenfalls erfolgreich eine NPM Funktion ausüben, zu intensivieren.