Mutter-Kind-Pass: Bestätigung zu spät abschicken kostet 1.300 Euro

7. Mai 2021

Man kann den Muttertag zum Anlass nehmen, die Produkte von Parfümerie- und Blumenhandel zu bewerben. „Man könnte ihn aber auch zum Anlass nehmen, um Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten, mit denen Eltern das Leben leichter gemacht wird“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Dann müssten sie nicht mehr 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen, nur weil sie eine Bestätigung für eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung um einen Tag zu spät in den Postkasten geworfen haben.“

Ein Beispiel von mehreren, in dem sich Eltern an die Volksanwaltschaft gewandt haben: "Eine Mutter von zwei kleinen Kindern bezog Kinderbetreuungsgeld – doch das wurde ihr um 1.300 Euro gekürzt. Sie hatte zwar die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen machen lassen, aber leider nicht alle Bestätigungen rechtzeitig an die Krankenkasse geschickt. Achitz: „Bestraft werden also nicht Eltern, die Untersuchungen nicht gemacht haben und dadurch die Gesundheit des Kindes gefährden, sondern die nur auf das Abschicken einer Bestätigung vergessen haben.“

Kinderbetreuungsgeldgesetz ändern

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchgeführt, die Bestätigungen darüber bis zum 18. Lebensmonat an die Krankenkasse geschickt werden. Fehlende Bestätigungen führen zu Kürzungen des Kinderbetreuungsgelds – für jeden Elternteil um 1.300 Euro. Für Volksanwalt Achitz „nicht bürgerinnen- bzw. bürgerfreundlich.“ Um Spielraum zu schaffen, müssten das Familienministerium und der Nationalrat die Initiative ergreifen und das Kinderbetreuungsgeldgesetz ändern.

Auch der OGH hat festgestellt, dass das Hauptgewicht der gesetzlichen Bestimmung auf der Untersuchung selbst und nicht auf ihrem Nachweis liegt. Selbst in den parlamentarischen Materialien zur Vorgängerbestimmung wird darauf hingewiesen, dass „es zu Härtefällen führt, wenn sämtliche Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Kinderbetreuungsgeld nur deswegen reduziert wird, weil der Nachweis verspätet erbracht wurde.“

Viele Bestätigungen liegen der Krankenkasse ohnehin vor

Die Volksanwaltschaft kritisiert außerdem einen weiteren Punkt: Werden die Untersuchungen von einem Kassenarzt bzw. einer Kassenärztin durchgeführt und mit der Krankenkasse verrechnet, dann weiß letztere ohnehin, dass die Untersuchungen stattgefunden haben. Die Gesetzeslage sanktioniert also, wenn man die Bestätigung jener Stelle nicht vorlegt, bei der sie ohnehin vorliegt. Achitz: „Diese kafkaeske Gesetzeslage sollte bereinigt werden.“