Müllgebührenvorschreibungen an Mieterinnen und Mieter

25. Februar 2023

Eine Frau aus St. Pölten wandte sich wegen Verrechnung von Müllgebühren an die Volksanwaltschaft: Auf Initiative eines Bewohners ihrer Wohnungsgenossenschaft habe der Magistrat der Stadt St. Pölten den Abrechnungsmodus geändert. Die Müllgebühren würden nicht mehr der Wohnungsgenossenschaft als Grundstückseigentümerin, sondern direkt den Bewohnerinnen und Bewohnern verrechnet. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz prüfte die Vorgangsweise der Stadt St. Pölten.

Die Genossenschaft verteidigte sich damit, dass dem Wunsch der Mieterinnen und Mieter entsprochen worden sei; neunzehn Mieterinnen und Mieter seien einverstanden gewesen, nur die Frau nicht. Der Bürgermeister vertrat zunächst den Standpunkt, der Bescheid könne auch gegenüber Nutzungsberechtigten erlassen werden. Die Wohnungsgenossenschaft habe darum gebeten, die Rechnung für die Müllgebühren direkt an die Mieterinnen und Mieter zu schicken. „Das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz sieht keine Auswahlmöglichkeit vor. Die Gebühren sind der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer vorzuschreiben und nicht den Mieterinnen bzw. Mietern“, erklärte Volksanwalt Rosenkranz und gab der Frau recht, dass das Vorgehen des Magistrats rechtlich nicht korrekt sei.

Der Magistrat erspare der Wohnungsgenossenschaft mit der Vorschreibung an die Mieterinnen und Mieter viel Arbeit und auch Geld; sie müsste die Abfallgebühren sonst mit den Betriebskosten nach einem Schlüssel verteilen.

Der Bürgermeister der Stadt St. Pölten wies den Magistrat an, das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz „streng auszulegen“, sodass das Gesetz richtig angewendet werde. „Der Gemeindebund fordert in dieser Sache bereits seit Jahren eine Klarstellung, der Gesetzgeber ist dem bisher aber noch nicht nachgekommen“, schloss Rosenkranz.

 

Nachgefragt: Kontaminierter Brunnen

In „Nachgefragt“ wurde der Fall eines Paares aus Rastenfeld wieder aufgegriffen. Seit einer von einem Grundstücksnachbarn 2017 durchgeführten Aufschüttung sei ihre einzige Trinkwasserquelle verschmutzt. Sie könnten nur mehr mit Mineralwasser kochen. Das Paar vermutete, dass bei der Aufschüttung auch Bauschutt als Füllmaterial verwendet worden sei und habe dies mit Fotos dokumentiert. Zuletzt sei mittels einer Analyse im Februar 2023 festgestellt worden, dass das Wasser noch immer keine Trinkwasserqualität besitze.

Naturschutzrechtlich habe die Bezirkshauptmannschaft Krems die Aufschüttung von eineinhalb Metern bewilligt. Auf die Einwände des Mannes sei sie nicht eingegangen. Aufgetaucht sei erst eine Person der Behörde, als die Aufschüttung bereits fertiggestellt worden war. Die Behörde habe letztlich festgestellt, dass die Aufschüttung höher als genehmigt sei.

Eine mögliche Lösung wäre der Wasseranschluss des Paares an das örtliche Wassernetz. Dies sei für die Gemeinde aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten jedoch unrealistisch.

Volksanwalt Rosenkranz berichtete in der Sendung, dass die Bezirkshauptmannschaft Krems mittlerweile die Entfernung der Ablagerungen und Entsorgung des Bodenaushubmaterials vorgeschrieben habe. Dagegen habe der Grundstücksnachbar Beschwerde an das nö. Landesverwaltungsgericht erhoben. Vom Ergebnis dieses Verfahrens hänge ab, ob die Bezirkshauptmannschaft auch wasserrechtliche Untersuchungen vornehmen und Sanierungen vorschreiben müsse.