Mülldeponie führt zu unerträglichem Lärm

1. Juni 2019

Wohn- und Industriegebiet liegen in der Ortschaft Peggau in der Steiermark direkt nebeneinander. Die Müllaufbereitungsanlage, die sich über ca. 200 Meter erstreckt, beschäftigt 80 Mitarbeiter und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Ortschaft. Jedoch sind Lärm und Gestank, die von dem Betrieb ausgehen, für die unmittelbaren Nachbarn unerträglich.

Der Gemeinde selbst sind aber die Hände gebunden. Die Kritik der Anrainerinnen und Anrainer richtet sich daher an die Geschäftsführung und an die zuständige Abteilung 13 für Umwelt und Raumordnung der steirischen Landesregierung. Ein Gutachten des Amtssachverständigen spricht von erheblichen und medizinisch nicht vertretbaren Belästigungen durch Schallimmissionen. Die Bürgerinnen und Bürger vermissen Verbesserungen und wundern sich über die langen Fristen, die zur Beseitigung der Missstände gesetzt wurden. Außerdem würden sie sich auch wünschen, bei Veränderungen und Verhandlungen zur Überprüfung der Anlagen eingebunden zu werden.

Laut Bürgermeister gibt es für einen derartigen Betrieb kaum geeignete Standorte. Wie kann man also das Problem lösen? Ins Studio kam zwar kein Behördenvertreter, stattdessen diskutierte jedoch der Rechtsvertreter des beanstandeten Betriebs mit Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Er wies nicht nur die Beschwerdepunkte zurück, vielmehr spielte er den Ball an die Kritiker zurück: Der Entsorgungsbetrieb hätte immer eine offene Gesprächsbasis angeboten, diese Geste wurde bisher jedoch von den Beschwerdeführern zurückgewiesen.

Volksanwalt Fichtenbauer erklärt: "Der Betrieb per se ist nicht Gegenstand des Prüfverfahrens, sondern die Behörde: Zwar habe diese in den letzten Jahren ihre Kontrolltätigkeiten erhöht, jedoch geschehe dies aus Sicht der Volksanwaltschaft zu langsam und mit zu wenig Nachdruck."

Der Betrieb habe das Gutachten des Landes Steiermark beachtet und die schallemittierenden Anlagen teilweise bereits einkapseln lassen, um die Geräusche zu mindern, so der Rechtsvertreter. Wenn sich dies als positiv erweist, würden weitere Teile der Anlagen eingekapselt. Davon würden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erheblichen profitieren.

Der Bürgermeister der Gemeinde Peggau versprach eine weitere Lösung: Da in naher Zukunft die Bahnfrequenz erhöht und somit auch der Lärm durch die Züge steigen wird, werde eine Mauer erichtet. Dadurch würden im Bereich des Wohngebietes sowohl der Zug- als auch der Betriebslärm der Mülldeponie reduziert werden.

Bezüglich Geruchsbelästigung und Wasserschutz konnte der Rechtsvertreter auch Positives berichten: Der Betrieb werde mehrere tausend Quadratmeter des Betriebsgeländes überdachen. Dies verhindere zum einen, dass Regenwasser durch den gelagerten Müll verunreinigt ins Grundwasser gelangen könne, zum anderen werde dadurch die Geruchsbelästigung eingedämmt. Letztlich bot der Betrieb an eine Stelle für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten, an die sie sich bei künftigen Beschwerden wenden können.

Volksanwalt Fichtenbauer zeigt sich zufrieden: „Ich glaube, dass das heutige Ergebnis in die Richtung zeigt, die wir uns wünschen, und dass die Absicht der positiven Problembewältigung im Vordergrund steht“.

 

Kein Visum wegen weltpolitischer Verwicklungen

Wie geopolitische Konflikte mitunter ins Leben der Bürgerinnen und Bürger hineinspielen, wurde am Fall einer jungen niederösterreichischen Familie im Jahr 2017 sichtbar. Die Großmutter, die auf der Halbinsel Krim wohnt und einen internationalen russischen Pass sowie einen nationalen ukrainischen Pass besitzt, wollte ihre fünf Monate alte Enkelin in Österreich besuchen. Doch die dafür nötigen Dokumente zu bekommen, ist für sie de facto unmöglich.

Frau F. lebt in Sewastopol und ist russische Staatsangehörige. Mitte September 2017 beantragt sie in Russland ein Schengenvisum. Die österreichische Botschaft in Moskau stellte ihr das gewünschte Visum aus. Doch noch am selben Tag erhält sie einen Anruf eines Mitarbeiters des Visazentrums, wonach sie ihren Reisepass samt Visum zur Annullierung an die Behörde zurücksenden müsse. Weder seien Frau F. Gründe für die Annullierung mitgeteilt worden, noch habe sie einen Bescheid erhalten.

Das Außenministerium bot eine Rückvergütung der Kosten an und informierte die Familie, dass das Visum aus politischen Gründen storniert worden wäre. Darüber hinaus stellte der Visastellenleiter der österreichischen Botschaft in Moskau fest, dass die österreichische Botschaft in Kiew für Frau F. zuständig sei, weil sich ihr Wohnort in der Ukraine befinde.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer kritisiert dieses Vorgehen. "Es ist Aufgabe der österreichischen Behörde, Lösungen zu finden und nicht Hürden aufzubauen. Die 'große Weltpolitik' kann nicht auf dem Rücken einer Familie ausgetragen werden. Dass die Ausstellung des Visums durch die österreichische Botschaft in Moskau gleichsam als Anerkennung der Annexion der Halbinsel Krim durch Russland gewertet werden könnte, ist für niemanden außerhalb der engen und abgehobenen diplomatischen Welt nachvollziehbar“, zeigte sich der Volksanwalt über die Begründung des Außenministeriums betroffen.

Bis heute konnte die Großmutter ihr Enkelkind nicht in Österreich besuchen. Familientreffen fanden bisher nur auf der Insel Krim statt. Auch eine in Aussicht gestellte Rückzahlung der Antragsgebühren hat bisher nicht reibungslos funktioniert: lediglich 35 Euro von insgesamt 149 Euro wurden abgegolten.

Für Volksanwalt Fichtenbauer ist das Ergebnis enttäuschend: "Hier wurde eine Möglichkeit verpasst, die vielbeschworene 'Politik der kleinen Leute' in die Realität umzusetzen."