Monatelange Wartezeiten auf Termin für Staatsbürgerschaftsanträge bei der MA 35
Ein in Wien lebender gebürtiger Bosnier beantragte im Jänner 2021 die österreichische Staatsbürgerschaft. Wie üblich erhielt er eine Liste, welche Dokumente er vorlegen sollte. Mitte September hatte der Mann alle verlangten Unterlagen beisammen und ersuchte um einen „Antragstermin“, um diese wie vorgeschrieben persönlich abgeben zu können. Er rechnete mit einem Termin in zwei bis drei Wochen. Nicht schlecht staunte der Mann jedoch, als ihm ein Termin in sechseinhalb Monaten zugeteilt wurde und wandte sich damit an die Volksanwaltschaft.
Auf Nachfrage der Bürgeranwalt-Redaktion bedauerte die MA 35, dass es zu einer derart späten Terminzuteilung gekommen war und gab zur Auskunft, dass man aktuell intensiv an einem neuen Terminvergabesystem arbeite.
Volksanwalt Walter Rosenkranz zeigte sich einerseits mit der Problemeinsicht der MA 35 und deren Bemühungen den Status quo zu verbessern zufrieden, merkte andererseits aber auch kritisch an, dass es laut Auskunft der MA 35 mit Stand Oktober 2021 rund 1.000 Personen mit dem gleichen Problem gegeben habe. Insbesondere kritisierte der Volksanwalt hierbei eine bisher mangelnde Flexibilität der Behörde: „Man hätte zum Beispiel sagen können, der Termin ist zwar erst in einem halben Jahr, Ihren Antrag und die Dokumente können Sie aber schon vorher einreichen.“
Der online zugeschaltete Leiter der MA 35 erklärte die Lage mit Aufgabenzuwächsen für seine Behörde: So seien 2021 alleine 25.000 Anträge für Nachkommen von NS-Opfern hinzugekommen, was diesbezüglich eine Verfünffachung bedeutet habe und auch bei Einbürgerungen hätten sich die Zahlen gegenüber Vorjahren verdreifacht. Einige Verbesserungsmaßnahmen seien bereits umgesetzt worden, etwa die Möglichkeit, sich für Termine online anzumelden. Lange Warteschlangen vor Ort gebe es damit nicht mehr. Weiters sei das Personal um zehn Prozent aufgestockt und für komplexere Fälle ein Business Immigration Center eingerichtet worden. Auch unter Zuhilfenahme externer Berater würden sämtliche Abläufe in der MA 35 auf Verbesserungspotenzial untersucht.
Nachgefragt: Lärmbelästigung durch Handelsbetriebe – fehlende behördliche Kontrollen
Am 3. April 2021 wurde in „Bürgeranwalt“ über ein Lärmproblem in Neulengbach/NÖ berichtet. Anrainerinnen und Anrainer zweier Betriebe hatten sich über Lärmbelästigung und die fehlende Kontrolle durch die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft St. Pölten) bei der Volksanwaltschaft beschwert. Auch nachts sowie an Sonntagnachmittagen würden Liefer-LKW durch laufende Motoren und laute Alarmsignale beim Zurücksetzen stören. Würden mehrere LKW hintereinander angestellt sein und warten müssen, so müssten die Motoren laut Auflagen aber eigentlich abgestellt werden.
Während man bei Obi keine Stellungnahme abgeben wollte, gab Spar zu Protokoll, dass man bereits bauliche Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand zur Verringerung des Lärms ergriffen habe. Auf Nachtanlieferungen verzichte man freiwillig und auch ein Brathuhnstand am Parkplatz sei entfernt worden.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten wies darauf hin, dass der Lärm in dem Bereich nicht alleine den beiden Betrieben angelastet werden könne, sondern auch von angrenzenden Straßenzügen und einer Eisenbahntrasse stamme.
Diese Argumentation ließ Volksanwalt Walter Rosenkranz in der Sendung nicht gelten, es sei nicht nur Aufgabe der Behörde die Interessen aller Beteiligten abzugleichen, sondern die Anrainerschaft müsste auch im Sinne der Auflagen geschützt werden.
Seit der Erstausstrahlung des Falls habe sich die Lage - sofern es die Einhaltung der Auflagen durch Spar betrifft – gebessert. Auch eine hohe Lärmschutzwand sei errichtet worden, sowie die Sonntags- und Nachtanlieferungen beendet. Keine Verbesserung gebe es indessen bezüglich der Lärmemissionen seitens Obi.
Volksanwaltschaft Rosenkranz wies darauf hin, dass die Behörde fortdauernde Verstöße gegen Lärmschutzauflagen nötigenfalls auch mit Strafen ahnden müsste. Schwierig sei die Durchsetzung mancher Maßnahmen allerdings dort, wo eine Senkung des Lärmpegels gegen den Schutz allfälliger Passantinnen und Passanten beim Rückfahren von LKW gegen einander abzuwägen seien.
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