Missstand: Land Niederösterreich kürzte Mann mit Behinderung die Mindestsicherung

28. Oktober 2019

Herr A erlitt als Kleinkind einen schweren Radunfall. Als Folge davon weist er eine intellektuelle Beeinträchtigung auf und ist dauerhaft erwerbsunfähig. Der 46-jährige Niederösterreicher bezieht Mindestsicherung, im Jahr 2018 erhielt er monatlich rund 412 Euro. Doch ab Jänner 2019 gewährte das Land Niederösterreich Herrn A ohne nachvollziehbare Begründung plötzlich nur noch rund 30 Euro Mindestsicherung pro Monat.

Der Hintergrund: Herr A lebte aufgrund seiner Behinderung Zeit seines Lebens bei seiner Mutter. Die mittlerweile 79 Jahre alte Frau pflegte ihren Sohn und führte ihm den Haushalt. Die Mutter erhält eine monatliche Pension von rund 965 Euro. Die Behörde verteidigte die geringere Bemessung von Herrn As Mindestsicherung wie folgt: Die Pension der Mutter sei auf die Mindestsicherung ihres erwachsenen Sohnes anzurechnen, schließlich sei sie diesem gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

Volksanwalt Bernhard Achitz: „Frau A pflegt ihren erwachsenen Sohn mit Hingabe und leistet bereits dadurch Unterhalt. Es kann nicht sein, dass sie zusätzlich Geldunterhalt von ihrer ohnehin kargen Pension bezahlen muss!“ Zudem sei es Herrn A nicht zumutbar, von seiner Mutter, die ihn sein ganzes Leben lang gepflegt hat, Unterhalt zu fordern und diesen notfalls auch einzuklagen. „Im konkreten Einzelfall hat die Behörde den Unterhalt daher offenkundig rechtswidrig bemessen“, so Achitz.

Die drei Volksanwälte stellten einstimmig einen Missstand in der Verwaltung fest und forderten das Land Niederösterreich auf, den Bescheid von sich aus zu berichtigen. Die Antwort des Landes ist noch ausständig.