Menschen mit Behinderungen: Lohn statt Taschengeld!

16. Dezember 2020

Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Volksanwaltschaft den Sonderbericht "Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung" an das Parlament übermittelt, heute, Donnerstag, wird er im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats diskutiert. Der Bericht zeigt die prekären Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung auf und fordert Lohn statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten sowie einen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung, vor allem auf Pensionsversicherung.

"Unbefriedigend und unzulässig" – so hat die Volksanwaltschaft (VA) die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in einem Sonderbericht beschrieben. Hauptproblem: Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur unfall-, aber nicht voll sozialversichert sind. Volksanwalt Bernhard Achitz vor der Sitzung des Volksanwaltsausschusses: „Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“

Für ihre Arbeit bekommen die Menschen in den Werkstätten keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld: „Das ist weder wertschätzend, noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements der Menschen mit Behinderung“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz.

„Besonders für junge Menschen ist die Situation schwierig, sie haben kaum eine Chance, sich ein selbständiges Leben aufzubauen“, sagt Volksanwalt Werner Amon. Im Februar hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen wichtigen ersten Schritt zur besseren Absicherung der Menschen in den Werkstätten gesetzt. „Jetzt muss es rasch an die Umsetzung gehen“, so die Volksanwälte.