Menschen mit Behinderung. Warum haben viele keine eigene soziale Absicherung?

8. Februar 2020

„Ich wünsche mir einfach, selbst versichert zu sein – und dass man wie jeder andere Mensch einen Lohn bekommt, wenn man arbeiten geht“, sagte Andreas Anderle. Aber Menschen mit Behinderung, die in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte arbeiten, haben keinen eigenen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch und bekommen keinen Lohn, sondern nur Taschengeld. Sie haben keine Aussicht, jemals eine eigene Pension zu bekommen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Regelungen seit vielen Jahren, aber passiert ist bisher nichts. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 8. Februar hat Volksanwalt Bernhard Achitz einen Vertreter des Sozialministeriums gefragt, wann Menschen mit Behinderung endlich mit Verbesserungen rechnen können.

Kosten dürfen keine Rolle spielen, wenn es um Menschenrechte geht

Manfred Pallinger vom Sozialministerium sagt, dass auch im Regierungsprogramm „Lohn statt Taschengeld“ fixiert sei. Dem neuen Sozialminister Anschober sei das „ein ganz wichtiges persönliches Anliegen.“ Achitz erinnerte allerding daran, dass Pallinger bereits der dritte Sektionschef aus dem Sozialministerium sei, der gegenüber der Volksanwaltschaft Verbesserungen ankündigen würde. Weil dafür sowohl der Bund als auch die Länder zuständig sind, hat die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht an Nationalrat und Landtage geschickt mit der „dringenden Aufforderung, zuerst eine Lösung für die Betroffenen zu finden und erst dann über Kompetenzstreitigkeiten im Hintergrund zu diskutieren“, so Achitz: „Ob das ein paar Millionen mehr oder weniger kostet, darf keine Rolle spielen, denn es geht um Menschenrechte."

Außer bei Lohn und Sozialversicherung müsse es auch bei den Möglichkeiten, zu arbeiten, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen geben. „Österreich hat sich verpflichtet, Behindertenrechte einzuhalten. Das sind Menschenrechte, und daher ist es höchst an der Zeit, etwas zu tun!“

Unterstützung kommt von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer: „Ich unterstütze die Forderungen vehement. Es gehört eine Bezahlung her, es gehört eine Sozialversicherung her, und es darf nicht sein, dass Menschen vorschnell zu arbeitsunfähigen Menschen erklärt werden und dann ein Leben lang auf Einrichtungen angewiesen sind. Vor allem für junge Menschen mit Behinderung muss der Arbeitsmarkt zugänglich gemacht werden.“

Wenn die Fahrt ins AKH schon an der Stadtgrenze endet

Um einen Patienten, der statt mit der Rettung mit dem Taxi ins Wiener AKH fahren musste, ging es in einem weiteren „Bürgeranwalt“-Beitrag. Nach Komplikationen bei einer Augenoperation in Baden bei Wien verlangte der behandelnde Arzt, dass Herr H. umgehend ins AKH nach Wien transportiert werden möge. Aber es folgten langwierige Irrfahrten in Krankenwägen mit einem immer mehr in Panik geratenden Patienten. Volksanwalt Bernhard Achitz fragte Vertreter von Blaulichtorganisationen, wie es so weit kommen konnte.

Letztlich dürfte es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände und Missverständnisse handeln. „Es liegt der Verdacht nahe, dass zwei Dinge eine Rolle gespielt haben, die im Sinne des Patienten keine Rolle spielen dürften: Eine Bundesländergrenze, und dass womöglich unklar war, wer den Transport bezahlt. Das ist nicht im Sinne der Menschen“, sagte Achitz: „Es geht nicht um Schuldzuweisungen, aber hier muss man Verbesserungspotential suchen.“