Menschen mit Behinderung: Parlament beschließt ersten Schritt in Richtung echter Inklusion
Der Nationalrat hat die Bundesregierung in einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aufgefordert, die Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. „Darin werden wesentliche Empfehlungen der Volksanwaltschaft aufgegriffen, etwa, dass Menschen mit Behinderung in die Pensionsversicherung einbezogen werden und von Förderung durch das AMS profitieren sollen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Für die Persönliche Assistenz sollen österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
"Unbefriedigend und unzulässig" – so hatte die Volksanwaltschaft die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in einem Sonderbericht beschrieben, dessen Empfehlungen nun vom Nationalrat aufgegriffen wurden. Das Problem, das im Sonderbericht ausführlich analysiert wurde: „Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen“, so Achitz: „In den Behindertenwerkstätten haben sie auch keine Sozialversicherung. Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“
Lösung in anderen Ländern: Persönliche Assistenz statt Ausschluss vom Arbeitsmarkt
„Junge Menschen leiden darunter besonders. Sie kommen meist ihr ganzes Leben nicht mehr aus dieser Situation heraus. Sie haben keine Chance, selbständig zu werden“, kritisiert Bernhard Achitz. Die Volksanwaltschaft hatte daher von Bund und Ländern gefordert, dass die Einteilung der Menschen in Arbeitsfähige und nicht Arbeitsfähige abgeschafft wird. Andere Länder lösen das Problem etwa nicht durch Ausschluss vom Arbeitsmarkt, sondern durch persönliche Assistenz für die Betroffenen. „Heute hat das Parlament einen wichtigen ersten Schritt in diese Richtung gesetzt“, so Achitz.