Menschen mit Beeinträchtigung: Volksanwaltschaft fordert einheitliche und faire Regelungen

5. Juli 2016

Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung diskutierten am Montag im Parlament über Fortschritte aber auch Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Fokus standen die Bereiche „Soziales", „Arbeit und Wohnen" und „Menschen mit Behinderung auf der Flucht".

Die Expertinnen und Experten Behindertenanwalt Erwin Buchinger, Martin Schenk (Armutskonferenz), Martin Ladstätter (Bizeps), Tom Schmid (Das Band), Gunther Trübswasser (SOS Menschenrechte) und Magdalena Kern (Licht für die Welt) boten Einblicke in alltägliche Probleme von Menschen mit Behinderung. Einhelliger Tenor: „Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind einheitliche Regelungen unabdingbare Voraussetzung."

Kräuter kündigt, unterstützt durch die Beiträge der Expertinnen und Experten, für die Plenarsitzung des Nationalrates am Donnerstag die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Mindestsicherung an: „Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße von den unterschiedlichen Regelungen der Mindestsicherung in den Bundesländern betroffen."

Zur oft mangelhaften Betreuung von Menschen mit Behinderung auf der Flucht erinnert das NGO-Forum an fundamentale Grundsätze des Menschenrechts: Wenn nicht einmal durchgängig die Feststellung von besonderen Bedürfnissen von Flüchtenden gesichert ist, kann in vielen Fällen keine adäquate Betreuung erfolgen. Hier fehlt es an elementaren Rahmenbedingungen, die sowohl Bund als auch Länder schaffen müssten.