Mehrfachforderungen von Ersatzmaut nach KFZ-Ummeldung

4. Jänner 2020

2019 haben sich ca. 40 Personen an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie im Zuge der Ummeldung ihrer Fahrzeuge auf die Umregistrierung ihrer digitalen Autobahnvignette vergessen hatten. Bis zu zwei Monate nachdem sie – ohne für ihr neues Kennzeichen gültige Vignette – von der ASFINAG erfasst worden waren, erhielten sie erst die Ersatzmautvorschreibung und wurden so auf das Problem aufmerksam.

Bei einer einzelnen Ersatzmautforderung von 120 Euro sollte es jedoch nicht bleiben: Die Betroffenen erhielten bis zu fünf Forderungen, eine für jeden Tag, an dem sie ohne digitale Vignette unterwegs waren, insgesamt also 600 Euro. Den Zeitraum bis zum Eintreffen der ersten Ersatzmautforderung empfanden die Betroffenen mit bis zu zwei Monaten als übermäßig lang. Bei einer früheren Verständigung wären sie bereits früher auf ihr Versäumnis aufmerksam geworden.

Die Volksanwaltschaft, die die ASFINAG als ausgegliedertes Unternehmen nicht direkt prüfen kann, trat daher an das Verkehrsministerium heran und unterbreitete Verbesserungsvorschläge:

Bereits beim Erwerb einer Jahresvignette sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Kennzeichenwechsel der ASFINAG bekanntgegeben werden muss. Auch die KFZ-Zulassungsstellen sollten darüber verpflichtend informieren. Die Bearbeitungsdauer der ASFINAG von zwei Monaten bis zur Versendung der ersten Ersatzmautvorschreibung sollte verkürzt werden. Die ASFINAG sollte auch zuwarten, ob die Ersatzmaut entrichtet wird. Ist dies fristgerecht der Fall, sollte sie auf weitere Forderungen verzichten. Eine Überprüfung durch die ASFINAG, ob der Zulassungsbesitzer eventuell im selben Jahr schon eine digitale Vignette für ein anderes Fahrzeug erworben hat, wäre sinnvoll.

Eine Vertreterin der ASFINAG räumte ein, ihre Kunden bestmöglich informieren zu wollen und verglich die Problematik mit dem mehrmaligen Fotografiert-Werden bei ein und derselben Radarfalle, wo ebenfalls jedes einzelne Vergehen bezahlt werden müsse. Kunden hätten die Möglichkeit auf der Internetseite der ASFINAG unter dem Schlagwort „Vignettenevidenz“ nachzuprüfen, ob ihr Kennzeichen korrekt erfasst sei. Auch habe man Maßnahmen gesetzt, damit der Zeitraum zwischen dem Verstoß und der Benachrichtigung des KFZ-Halters verkürzt werde. Insgesamt gebe es nur eine geringe Anzahl ähnlich gelagerter Fälle. Ein standardisiertes Kulanzwesen gebe es nicht, es würde jeder Einzelfall beurteilt.

Einer der (vielen) Betroffenen ließ den Vergleich mit der Radarfalle in der Diskussion im Bürgeranwaltsstudio nicht gelten, da er sehr wohl für die Jahresvignette bezahlt, aber nur vergessen habe, das neue Kennzeichen bekanntzugeben. Er regte an, bei Zulassungsstellen bei der Ausgabe von Kennzeichen über die Problematik zu informieren. Er teile die Einschätzung, dass es nur eine geringe Anzahl an Betroffenen gebe, nicht, denn er hätte eine Zahl von rund 7.000 vergleichbaren Fällen gefunden.

Volksanwalt Walter Rosenkranz hielt fest, dass angesichts der alleine bei der Volksanwaltschaft bereits eingegangenen Beschwerden die Dunkelziffer noch um einiges höher sein müsse: „Für die ASFINAG sind die Verstöße insgesamt vielleicht keine große Einnahmequelle. Die Betroffenen trifft es, vor allem bei Mehrfachverstößen, mitunter jedoch sehr hart.“ Der Volksanwaltschaft gehe es generell um eine bessere Information für die Käuferinnen und Käufer von Autobahnvignetten. „Man muss ihnen zugutehalten, dass sie sich in einem ‚guten Rechtsbewusstsein‘ befunden haben und zu keiner Sekunde der Meinung gewesen sind, sie hätten etwas Unrechtes getan“, so Rosenkranz, der mit dem Wunsch schloss, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Nachgefragt: Kindergartenbeiträge im Burgenland

Die Eltern eines Kindergartenkindes in der burgenländischen Marktgemeinde Kittsee hatten sich über eine Beitragserhöhung für die Kindergarten-Ganztagsbetreuung mit März 2018 um 30 Prozent beschwert. Inklusive Mittagessen betrug der neue Beitrag 130 Euro, ohne das Essen 105 Euro. Für die Halbtagsbetreuung wurden hingegen nur 30 Euro verrechnet.

Diese Kostendiskrepanz zwischen dem Elternbeitrag für die Halbtags- und Ganztagsbetreuung um mehr als das Vierfache konnte auch nach der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom 1. Dezember 2018 nicht geklärt werden, die Stellungnahmen enthielten keinerlei Hinweis auf die Berechnungsgrundlage der Beiträge. Die Volksanwaltschaft vermutete, dass mit den Elternbeiträgen für die Ganztagsbetreuung auch die Kosten für die Vormittagsbetreuung subventioniert wurden und kritisierte diese Praxis.

Die Volksanwaltschaft kritisierte auch, dass den Eltern für die Halbtagsbetreuung, die nach dem Burgenländischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz für kindergartenpflichtige Kinder kostenlos ist, ein Beitrag von 30 Euro vorgeschrieben wurde. Im Nachhinein wurde dieser Betrag zwar refundiert, aber nur wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag stellten.

Das Land Burgenland griff diese Kritik auf und führte mit 1. Dezember 2019 ein kostenloses Modell ein, bei dem keine Antragstellung mehr erforderlich ist. Kosten fallen für die Eltern nur mehr für die Verpflegung oder Bastelbeiträge an. „Die Volksanwaltschaft regte bei der Landesregierung an, mit den Gemeinden zu einem Lastenausgleich zu finden, der die bisherigen Schieflagen beseitigt und auch künftige mögliche Kostenvorschreibungen vermeidet. Seit 1. Dezember 2019 ist der Kindergartenbesuch im Burgenland tatsächlich kostenlos“, zieht Volksanwalt Walter Rosenkranz eine erfreuliche Bilanz. Die Betroffenen bedankten sich mit den Worten „Ende gut – alles gut. Wir freuen uns über den positiven Ausgang unseres Anliegens.“