Matura, Kinderbetreuung, Kunstschaffende und Dienstleistungen in der Corona-Krise
Auch in der siebten Woche nach dem Corona-Lockdown widmete sich die Sendung „Bürgeranwalt“ speziellen Problemen und Fragen, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie aufgeworfen wurden. Volksanwalt Walter Rosenkranz diskutierte mit Peter Resetarits, wie es mit der Förderung von Privatkindergärten aussieht, wie sich Schülerinnen und Schüler auf die diesjährige Matura vorbereiten, wie Dienstleister im Falle einer Coronavirus-Erkrankung vorgehen können und vieles mehr.
Förderung von Privatkindergärten
Für die Förderung privater Kindergärten haben die Bundesländer beschlossen, den Betreibern entstandene Defizite, etwa für entgangene Beiträge von Eltern, deren Kinder nicht betreut werden konnten, abzudecken. In der Sendung „Bürgeranwalt“ wurde exemplarisch das Land Niederösterreich genannt, das beschlossen hat, die Defizite „längstens bis 3. Juli“ abzudecken. Rasch geholfen werden konnte hier, indem man Vereinen wie auch Kunsteinrichtungen Förderungen auf einmal gewährt hat, die andernfalls über das Jahr verteilt ausgeschüttet worden wären. Die Liquidität der Betroffenen sei somit vorerst gegeben. Ob dies bei sorgfältigster kaufmännischer Kalkulation bis Jahresende reichen werde oder ob es noch weitere Fördermittel geben müsste, werde sich noch zeigen, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. Auch Wien, Tirol und Vorarlberg haben entsprechende Fördermaßnahmen bereits beschlossen.
Unterricht und Maturavorbereitung
Der plötzlich erforderliche Online-Unterricht hat gezeigt, dass es Lehrkräfte gibt, die mit digitalen Medien bereits sehr gut umgehen können und andere, die dies nicht können, weil sie mit der Digitalisierung noch nicht so vertraut sind. Volksanwalt Walter Rosenkranz gibt zu bedenken, dass die Schulen sich auf diese ungewöhnliche Situation nicht ausreichend vorbereiten konnten. Lehrkräfte an einer Schule gingen schon allein im Rahmen der Kontaktaufnahmen mit den Schülerinnen und Schülern individuell vor und arbeiteten im digitalen Unterricht mit unterschiedlichen Programmen. Dass man – wie im Beitrag von einer Schülerin angesprochen – mit manchen Lehrern besser zurechtkomme als mit anderen, liege allerdings in der Natur der Sache und sei auch im „normalen“ Schulbetrieb üblich.
Die Qualität des Unterrichts hänge vom Engagement und der technischen Ausstattung und Kenntnisse der Lehrerschaft ab. Eltern müssten ihre Kinder dabei täglich unterstützen, alle Aufträge der Lehrerinnen und Lehrer zusammenzutragen, was eine große Herausforderung darstelle. Auch seien viele österreichische Haushalte noch nicht mit ausreichender Infrastruktur für den Online-Unterricht ausgestattet.
Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen aus einer Risikogruppe in einem Haushalt wohnen, sei es laut Unterrichtsministerium freigestellt, an der Maturavorbereitung teilzunehmen. Das Ministerium zeige laut eigenen Aussagen Verständnis für diese Situationen, strebe jedoch bundesweit einheitliche Vorgaben an. Es bestehe auch immer noch die Möglichkeit, online unterrichtet zu werden. Volksanwalt Rosenkranz empfiehlt eine Abstimmung mit der Schulleitung, welche Möglichkeit jede Schule im speziellen Fall anbieten kann. Für die Matura selbst müssten die Schulen aber räumliche Vorbereitungen treffen, um Schülerinnen und Schülern, die mit Risikogruppen in einem Haushalt leben, die Matura in der Schule weitgehend kontaktfrei mit anderen Personen zu ermöglichen.
Infektionsfall im Dienstleistungsbetrieb
Anhand eines Friseurbetriebes wurde in der Sendung besprochen, wie damit umzugehen sei, wenn eine Kundin oder ein Kunde nach einem Besuch behauptet, mit dem Corona-Virus angesteckt worden zu sein. Bei Auftreten eines Infektionsfalles – der der Behörde gemeldet werden muss – müssen alle, die innerhalb der 14-tägigen Inkubationszeit zur erkrankten Person Kontakt gehabt haben, unter Quarantäne gestellt werden. Volksanwalt Walter Rosenkranz seien Unternehmen bekannt, die im Schichtdienst arbeiteten, damit bei einer Infektionsgefährdung nicht gleich die gesamte Belegschaft zu Hause bleiben müsse. Wenn mit einem erkrankten Kunden alle Kontakt gehabt hätten, stünde de facto eine Schließung bevor, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne geschickt werden müssten. Auch im Fall, dass eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter erkrankt sein sollte, müssten alle Kundinnen und Kunden und die Behörde informiert werden.
Unterstützung für Kleinkunst
Auch für Künstlerinnen und Künstler sind finanzielle Unterstützungen wie der Härtefallfonds oder der Künstlersozialversicherungsfonds vorgesehen. Nach vorliegenden Zahlen seien von rund 3.000 Anträgen um finanzielle Hilfe erst 60 Prozent ausbezahlt worden. Oftmals handle es sich um Kleinbeträge von 500 bis 1.000 Euro für einen Monat, die jedoch gerade für Künstlerinnen und Künstler ohne finanzielle Reserven eine Menge ausmachten. Für die Planungssicherheit gebe es bisher zwar Gespräche, da man tatsächlich noch nicht wisse, wie es weitergehen solle. Ob, ab wann und unter welche Voraussetzungen Veranstaltungen wieder möglich sein werden, müsste rasch entschieden und kommuniziert werden. Nur Gespräche und In-Aussicht-Stellen würden, so Volksanwalt Rosenkranz, nicht reichen. Entscheidungen und eine rasche Hilfe wären erforderlich, da Künstlerinnen und Künstler selten vom sozialen Netz wie Arbeitslosengeld profitieren könnten.
Wiederaufnahme der Fahrgastschifffahrt
Seit 6. März 2020 darf die Fahrgastschifffahrt keine Personen mehr befördern. Die Branche hofft, gleich wie die Hotelbetriebe, mit 29. Mai 2020 wieder den Betrieb aufnehmen zu dürfen. Das zuständige Ministerium kündigte in einer Antwort an die Redaktion der Sendung „Bürgeranwalt“ an, demnächst erste Gespräche führen zu wollen. Volksanwalt Walter Rosenkranz kritisiert in diesem Zusammenhang, dass man dies noch nicht früher getan habe. Eine Planungssicherheit sei hier nicht gegeben. „Warum diese Unternehmen ihre Betriebe beispielsweise nicht zum Muttertag aufsperren dürfen, sondern ein paar Tage später, kann ich nicht nachvollziehen. Ich möchte nicht, dass hier auf eine gesamte Branche womöglich vergessen wird und hoffe, dass die angekündigten Gespräche zügig aufgenommen werden.“
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen