Massive Geruchsbelästigungen durch Kompostieranlage

12. Dezember 2020

Aus der Steiermark hatten sich Menschen aus dem Bezirk Leoben im Zusammenhang mit einer benachbarten Kompostieranlage wegen Geruchsbelästigung beschwert. Diese sei 1995 zur Gewinnung von Humus aus Bioabfällen in nur zweihundert Metern Entfernung errichtet worden. Seitdem würde die Nachbarschaft unter einer kaum zu ertragenden Geruchsbelästigung leiden. Interventionen bei den Behörden hätten zu keiner Verbesserung geführt. Im Gegenteil – man sei zwischen den Behörden hin- und hergeschickt worden.

„Es stinkt zu häufig und auch zu intensiv“, lautete der Befund des Sachverständigen des Landes Steiermark. Zwar entspreche die Art und Weise, wie die Anlage betrieben werde, dem Stand der Technik. Für die am Standort verarbeitete Menge von viertausend Tonnen Kompost sei der Standort jedoch nicht geeignet. Die in den Bescheidauflagen vorgeschriebene Abdeckung mit Kompostiervlies wäre eine sehr effektive Methode, um die Geruchsbelästigung während der Verrottung um bis zu fünfzig Prozent zu reduzieren. Ein rechtskonformer Zustand könnte am einfachsten erreicht werden, wenn die verarbeitete Menge Kompostgut auf dreieinhalbtausend Tonnen reduziert werde. Die Landesregierung sagte zu, ihre engmaschigen Kontrollen wieder fortzusetzen.

Der Betreiber bezeichnete seinen Betrieb als die meist kontrollierte Kompostieranlage der Steiermark. Elfmal sei er kontrolliert worden in einem Zeitraum, in dem nur vier Kontrollen vorgesehen gewesen wären. Da er bei zwei aufeinanderfolgenden Behördenkontrollen den Kompost nicht mit einem Vlies abgedeckt hatte, sei ihm auch schon einmal vorübergehend die Genehmigung entzogen worden. Diese Bescheidauflage wolle er jedoch bekämpfen, da er als Praktiker eine höhere Erfahrung habe als Behördenvertreter am Schreibtisch, und seinen Kompost daher lieber mit Strauchschnitt abdecke.

 

Nachgefragt: Anrainerinnen und Anrainer beschweren sich über Lärm aus benachbartem Gewerbegebiet

In Graz hatten sich erstmals 2019 Anrainerinnen und Anrainer einer Abfallentsorgungsanlage über eine Geruchs- und Lärmbelästigung bei der Volksanwaltschaft beschwert. Das den Lärm verursachende Unternehmen bedauerte, als störend wahrgenommen zu werden, da man immer ein guter Nachbar hätte sein wollen. Der Betrieb befände sich am Standort schon seit 27 Jahren. Eine friedliche Koexistenz von Unternehmen und Anrainern müsste aber auch möglich sein.

Ein vom Land Steiermark in Auftrag gegebenes Lärmgutachten stellte erhebliche Lärmspitzen fest. Der gemessene Lärm würde allerdings auch von anderen benachbarten Unternehmen in dem Gewerbegebiet stammen.

Volksanwalt Walter Rosenkranz merkte an, dass die Volksanwaltschaft nicht das Abfallentsorgungsunternehmen prüfe, sondern die involvierten Behörden. Bei Kompetenzstreitigkeiten wären die Betroffenen nur die Leidtragenden.

Seit 2019 hat das Unternehmen eine Liste von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Gestank abgearbeitet, darunter eine fünf Meter hohe Lärmschutzwand. Auch bei den Behörden hat sich außerdem etwas getan: Die Lärmschutzwand sei im Februar beantragt, und kurz vor dem aktuellen Sendetermin (Dezember) genehmigt worden. „Es ist noch nicht alles erreicht, aber wir beobachten, ob die Lärmschutzwand die Lebensqualität der Nachbarschaft wieder ein Stück weit verbessert“, zeigt sich Volksanwalt Rosenkranz vorsichtig optimistisch.