Mangelnde Sozialversicherung für Menschen mit Behinderung

27. April 2019

Der 23-jährige Daniel P. wurde mit dem Down-Syndrom geboren und leidet seit dem Jahr 2017 an Hodenkrebs. Im Anschluss an seine Krebs-Behandlung im Spital gewährte ihm die Wiener Gebietskrankenkasse einen Rehabilitationsaufenthalt. Nach einiger Zeit suchte seine Mutter erneut um einen unterstützenden Aufenthalt für ihren Sohn an. Die WGKK lehnte jedoch ab, da sie seit 2004 generell keine Kuren mehr genehmige. Auch einen Reha-Aufenthalt befürwortete sie nicht.

Herr P. arbeitet seit mittlerweile sechs Jahren in einer geschützten Werkstätte. Da diese Tätigkeit rechtlich nicht als Arbeit zählt, ist er zwar unfallversichert, verfügt aber über keine Kranken- oder Pensionsversicherung. Dieses Schicksal teilt Herr P. übrigens mit 23.000 weiteren Menschen in Österreich, die in Tageswerkstätten tätig sind.

Im Gegensatz dazu erhalten selbstversicherte Betroffene insbesondere Reha-Aufenthalte von der Pensionsversicherung zum Weiterverbleib bzw. Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Die Volksanwaltschaft bewirkte schließlich eine Lösung. WGKK-Direktorin Karin Zoufal sicherte zu, dem Wiener doch einen onkologischen Reha-Aufenthalt zu genehmigen.

Volksanwalt Günther Kräuter fordert darüber hinaus eine generelle Lösung: „Menschen mit Behinderung gebührt für ihre Arbeit in Tageswerkstätten Lohn statt Taschengeld und ein voller Versicherungsschutz.“

Nachgefragt: Kommunikations-Gerät für ALS-Patient bereits geliefert

Gute Nachrichten gibt es im Fall des Herrn G.: Der 42-jährige Oberösterreicher leidet an der seltenen Krankheit Amyotrophe Lateralsklerose (ALS). Die Krankheit ist nicht heilbar und bringt unter anderem Lähmungen, Sprech- und Schluckstörungen mit sich. Die Kommunikation fällt Herrn G. mittlerweile sichtlich schwer. Um weiterhin mit seiner Lebensgefährtin sprechen und sich mitteilen zu können, benötigt er ein Kommunikationsgerät, das er mit seinen Augen steuern kann.

Zunächst war jedoch die Übernahme der Restkosten von 6000 Euro für das kostspielige Gerät ungeklärt. In der Sendung Bürgeranwalt hatte schließlich Sektionschef Mag. Pallinger vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine Lösung angekündigt. Die Restkosten wurden schließlich vom Unterstützungsfonds der PVA und vom Sozialministeriumsservice übernommen. Mehr als 12.000 Euro hatten im Vorfeld schon die OÖGKK und das Land OÖ bezahlt. Das für Herrn G. so wichtige Gerät wurde mittlerweile geliefert und ist in Betrieb.

Im Fall von Herrn G. waren vier Stellen in die Finanzierung des Geräts involviert! Volksanwalt Kräuter tritt für eine einheitliche Anlaufstelle ein: „Betroffene und pflegende Angehörige haben es ohnehin schwer genug, eine solche Bürokratie ist ihnen nicht zumutbar.“