ME/CFS: Handlungsbedarf bei medizinischen Anlaufstellen sowie PVA- und SMS-Gutachten
Menschen, die an Myalgischer Enzephalomyelitis bzw. dem Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) leiden, berichten der Volksanwaltschaft immer wieder von unzureichender medizinischer Versorgung, von fehlender sozialer Absicherung und von Hürden, die die PVA bei den Begutachtungen für Rehageld bzw. Berufsunfähigkeitspension aufstellt, und von Gutachterinnen und Gutachtern ohne Fachwissen. Und immer wieder berichten sie, dass sie der Simulation beschuldigt werden oder dass die Erkrankung als psychisch eingestuft wird, was zu Stigmatisierung der Patientinnen und Patienten führen kann. „Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass es immer noch keine spezialisierten medizinischen Anlaufstellen für die Erkrankten gibt. Hier sind die Länder gefordert“, so Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des internationalem ME/CFS-Tags (12. Mai).
Patientinnen und Patienten fühlen sich wie Simulanten behandelt
Regelmäßig beschweren sich Betroffene, die mit ärztlichen Attesten belegen können, dass sie nicht mobil sind. Trotzdem sollen sie die Anreise in ein Untersuchungszentrum auf sich nehmen. „Von der PVA, vor allem aber vom Sozialministerium-Service SMS erwarte ich mir, dass die Gutachterinnen und Gutachter besser geschult werden. Es geht aber auch um die grundsätzliche Herangehensweise: Die Gutachterinnen und Gutachter könnten den Patientinnen und Patienten sowie den Befunden mehr Glauben schenken. Viele fühlen sich aber eher als potenzielle Simulanten behandelt.“
„Nicht mobile Patientinnen und Patienten sollen zu Hause begutachtet werden. Wenn sie extra den Weg zu Begutachtungsstellen auf sich nehmen müssen, drohen massive gesundheitliche Verschlechterungen“, so Achitz: „Immer wieder kommen Versicherungsträger und Behörden jenen Patientinnen und Patienten entgegen, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatten. Das ist sehr zu begrüßen, aber zu wenig“, so Achitz: „Ich appelliere an die PVA, aber auch an andere öffentliche Stellen, dass Hausbesuche bei ME/CFS-Betroffenen zum Standard für nicht transportfähige Patientinnen und Patienten werden - auch in den Fällen, wo sich niemand an die Volksanwaltschaft gewandt hat.“
Soziale Absicherung
ME/CFS-Betroffene wenden sich auch häufig an die Volksanwaltschaft, weil sie auf große Hürden bei ihrer sozialen Absicherung stoßen. Sowohl für das Pflegegeld als auch für Rehageld bzw. Berufsunfähigkeitspension ist in den meisten Fällen die Pensionsversicherung (PVA) zuständig. Die Volksanwaltschaft konnte in manchen Fällen erfolgreich einschreiten, in denen etwa medizinische Befunde nicht berücksichtigt wurden und daher Ansprüche abgelehnt wurde.
Auch Patientinnen und Patienten, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, wenden sich an die Volksanwaltschaft. Das betrifft vor allem Menschen, die von der Krankenversicherung „ausgesteuert“ sind (Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft) und (noch) keine andere Leistung erhalten (z. B. Reha-Geld), aber aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht arbeiten können. „Sie müssen sich meist selbst darum kümmern, weiterhin versichert zu sein“, sagt Achitz.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.