Lichtschalter in Verwahrungsräumen von Polizeiinspektionen

17. November 2017

Bei mehreren Kontrollbesuchen in Polizeiinspektionen stellte die Volksanwaltschaft fest, dass es in den Verwahrungsräumen keine für die Angehaltenen erreichbaren Lichtschalter gibt. Personen, die sich in den Zellen befinden, haben somit keinerlei Kontrolle über die Beleuchtung. Sie sind darauf angewiesen, dass die verantwortlichen Polizeibediensteten ihren Wünschen nachkommen.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer geht davon aus, dass die zuständigen Polizisten prinzipiell darum bemüht sind, den Bedürfnissen der Betroffenen entgegenzukommen: „Nichtsdestotrotz muss aber berücksichtigt werden, dass die ausschließliche Kontrolle über die Beleuchtung die Möglichkeit eines Machtmissbrauchs miteinschließt.“

Auch Strafgefangene in Haft haben Anspruch auf lesetaugliche, ein- und ausschaltbare Lampen. „Aus menschenrechtlicher Sicht kann ich die vergleichsweise massivere Einschränkung bei Beschuldigten, die lediglich verdächtig sind, eine strafbare Handlung begangen zu haben, nicht nachvollziehen“, so Fichtenbauer. Zudem wird eine angemessene Beleuchtung in Polizeigewahrsam, die ausreicht, um lesen zu können auch vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher erniedrigender Behandlung oder Strafe empfohlen.

Die Volksanwaltschaft hat dem Bundesminister für Inneres daher empfohlen, Verwahrungsräume in Polizeiinspektionen standardmäßig mit Lichtschaltern auszustatten, die die angehaltenen Personen von innen betätigen können. Nach einer Festnahme und Verbringung in die Polizeiinspektion könnten die Personen aber noch in einem Erregungszustand sein, weshalb die Lichtschalter in Notfällen von außen deaktivierbar sein sollten. Dieser Standard soll so rasch wie möglich umgesetzt werden.

Das Bundesministerium für Inneres teilte der Volksanwaltschaft mit, der Empfehlung nicht entsprechen zu wollen. Eine angemessene Beleuchtung im Verwahrungsraum müsse immer gegeben sein und die verantwortlichen Exekutivbediensteten in Polizeiinspektionen seien verpflichtet, diesem Erfordernis unter Berücksichtigung individueller Wünsche der Angehaltenen jederzeit Rechnung zu tragen. Die Volksanwaltschaft bedauert diese Haltung des Bundesministeriums für Inneres, hält die Empfehlung aber selbstverständlich aufrecht.Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte in Österreich betraut. Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten, Pflegeheimen oder Polizeiinspektionen.