Lauter Campingplatz direkt nebenan: Volksanwalt Amon prüft

25. September 2021

Ein Hotelbesitzer in Schladming betreibt seit vielen Jahren einen Campingplatz neben seinem Hotel, wo er seinen Gästen auch Stellplätze für Campingwägen anbietet. Dieser Campingplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Wohnhäusern der Nachbarschaft, da es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Aufgrund der unzumutbaren Lärm- und Geruchsbelästigung, gleich unterhalb ihres Balkons, hat sich eine betroffene Nachbarin an die Volksanwaltschaft gewandt. Sie berichtet, dass die Wohnmobile in Hochzeiten - teilweise auch von Dauercampern - bis zur Grundstückgrenze stehen und immensen Lärm und auch Gestank verursachen würden, unter dem sie sehr leide.

Als Lösung schlägt die Nachbarin vor, dass ein größerer Abstand zur Grundstückgrenze gewahrt und der laufende Wechselbetrieb des Campingplatzes auf die gegenüberliegende Seite verlegt wird. Zudem wünscht sie sich eine geringere Belegungsdichte. Volksanwalt Werner Amon hat sich der Sache angenommen und den Fall geprüft. Im Bürgeranwalt Studio diskutierte er den Fall mit Peter Resetarits, da weder der Bürgermeister der Gemeinde Schladming, noch Vertreter des Landes Steiermark ins Studio kommen wollten.

In ihrem Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft fest, dass es beim Campingplatz ein Problem mit der Widmung gibt. Der Campingplatz wurde in einem reinen Wohngebiet errichtet und dürfte daher dort gar nicht stehen. Aus diesem Grund wurde nun ein Feststellungsverfahren eingeleitet, um die Widmung zu prüfen. Das Amt der Landesregierung schreibt dazu in einer Stellungnahme: „Baulichkeiten, die bis zum 31.12.1968 errichtet wurden, gelten ohne weiteres Verfahren als rechtmäßig.“ Das bedeutet, dass Bauwerke, die vor dem 31.12.1968 aufgestellt wurden, auch wenn sie widmungswidrig waren, durch eine Art Amnestie Rechtsgültigkeit erlangen.

Im Fall des Campingplatzes gelte das aber nicht, so der Volksanwalt, da „der Campingplatz einer eigenen Widmung bedarf“. Der Volksanwalt erklärt: „Ich möchte betonen, dass nicht nur Frau E. in ihren Rechten beeinträchtig ist, sondern auch die Betreiber des Campingplatzes, da dieser zu einer Zeit errichtet wurde, als es noch gar keine Flächenwidmung gab.  Die Flächenwidmung ist erst viel später eingesetzt worden und man hat dann im Zuge mehrerer Neuwidmungen immer wieder darauf vergessen dieses Grundstück als Campingplatz zu widmen.“  Jedenfalls müsse das Feststellungsverfahren abgewartet werden und dann sei der amtierende Bürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, einen rechtmäßigen Zustand zu erreichen. Ziel sei es, eine Lösung zu finden, damit einerseits der Campingplatz bestehen bleiben kann und auch Frau E. zu ihren Rechten komme. 

Nachgefragt: Kahrteich in Wiener Neudorf – werden Einheimische noch immer bevorzugt?

Seit geraumer Zeit ist es lediglich für Inhaberinnen und Inhaber einer „Wiener Neudorf Card“ möglich den Badeteich zu nutzen. Diese Card war allerdings nur von Personen erwerbbar, die einen Wohnsitz in Wiener Neudorf haben. Die Gemeinde rechtfertigte diese Maßnahme stets mit der Corona-Situation und den damit verbundenen, notwendigen Beschränkungen.

„Diese Maßnahme der Gemeinde widerspricht aber ganz klar sowohl europarechtlichen Verpflichtungen, als auch dem Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung und dem Staatsgrundgesetz“, so Volksanwalt Werner Amon.

„Eine Diskriminierung aufgrund des Meldezettels vorzunehmen ist rechtswidrig“. Amon: „Man stelle sich vor, das würden alle machen. Es wäre vorbei mit dem Baden in den Wiener Bädern, wenn man keine Wienerin oder Wiener ist oder mit dem Baden in der Adria, wenn man Österreicherin oder Österreicher ist.  Die derzeitige Vorgangsweise ist rechtswidrig“, so der Volksanwalt.

Lohn statt Taschengeld

In weiterer Folge widmete sich die Sendung den Rechten von Menschen mit Behinderung, die in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte arbeiten. Sie haben keinen eigenen kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Anspruch und bekommen keinen Lohn, sondern nur ein kleines Taschengeld. Die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind in Österreich unbefriedigend, kritisiert die Volksanwaltschaft in einem eigenen Sonderbericht zum Thema und fordert eine entsprechende gesetzliche Änderung.