Lärm und Gefährdungen durch Autotuning-Szene und Hochzeitscorsos in einem Wiener Erholungsgebiet

9. Juli 2022

Diesmal präsentierte „Bürgeranwalt“ einen Fall von Bewohnerinnen und Bewohnern des Erholungsgebiets Laaer Berg im 10. Wiener Bezirk. Sie beschwerten sich zum einen über die Lärm- und Sicherheitsgefährdung durch eine Roadrunner- und Tuningszene, die vor ihren Haustüren an den Wochenenden Beschleunigungsrennen durchführe, explosionsartige Knallgeräusche durch Zündunterbrecher verursache, Reifenquietschen etc. Zum anderen seien auch stundenlange Hochzeitscorsos, die vor allem durch dauerhaftes Hupen und Blockieren von Straßen auffallen würden, ein Problem. Das rücksichtslose Verhalten der Verkehrsrowdies, die teils erst ganz knapp vor Fußgängerinnen und Fußgängern – sogar Kindern – abbremsen bzw. anhalten, sei gefährlich. Auf ihr Verhalten angesprochen reagierten die Autofahrer äußerst aggressiv.

Die Polizei lasse die Bewohnerinnen und Bewohner im Stich, Anrufe empfinde die Polizei offenbar eher als Belästigungen. Die Tuning- und Roadrunnerszene sei sehr gut organisiert und löse sich – sobald sich die Polizei nähere – rasch auf. Teilweise seien Bodenschwellen errichtet worden, die jedoch kaum Abhilfe schaffen würden. Außer baulichen Maßnahmen wären auch Streetworker gefragt. Polizeistreifen vor Ort würden die Lage nur beobachten ohne einzuschreiten. Laut einer Sprecherin der Landespolizeidirektion (LPD) Wien sei die Problematik bekannt, die Polizei nehme die Beschwerden ernst und setze seit einiger Zeit gezielte Maßnahmen. So würde die örtliche Polizeiinspektion in dem Bereich täglich Verkehrsanhaltungen tätigen, mehrmals monatlich fänden auch Planquadrate statt, teils auch in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken.

Der Favoritner Bezirksvorsteher, der ebenfalls in der Gegend wohnt, klärte auf, dass Bodenschwellen errichtet worden seien, um das „Driften“ der Autos zu verhindern. Ein Fahrzeug sei zuvor sogar in einem Garten „gelandet“. Favoriten verfüge außerdem über zu wenig Polizei: Auf 100.000 Einwohner kämen in Österreich im Schnitt 333 Polizeibedienstete, sein Bezirk habe jedoch wesentlich mehr Einwohner und nicht einmal 333 Polizeibedienstete.

Der ebenfalls in der Sendung anwesende Leiter der MA 46 (Verkehrsorganisation) verwies auf Straßenrückbaumaßnahmen. So seien 127 Betonleitwände aufgestellt worden. Die Einhaltung der 30 km/h-Zone müsse aber von der Polizei kontrolliert werden. Seine Abteilung, zu der auch die Landesfahrzeugprüfstelle gehöre, könne vor Ort gemeinsam mit der Polizei technische Überprüfungen der PKW durchführen. Dies sei auch erfolgt; 2022 habe man schon über 800 Fahrzeuge in Wien technisch überprüft, wovon 92 % der Kfz zu wenig Bodenabstand gehabt hätten. Bodenschwellen habe man nur dort anbringen können, wo der Linienbus nicht fahre. Kennzeichenabnahmen aufgrund technischer Mängel hätten sich jedoch als besonders effektiv erwiesen.

Volksanwalt Rosenkranz bezeichnete die Situation als untragbar. Dass zu den kurzfristig angesetzten ORF-Dreharbeiten so viele Anrainerinnen und Anrainer erschienen seien, unterstreiche dies. Er sehe zwar das Bemühen, die Polizei würde jedoch zu wenig tun: „Favoriten als ‚drittgrößte Stadt‘ Österreichs, knapp vor Linz, hat 300 Polizeibedienstete, Linz dagegen 600. Genaueres Hinschauen ist hier gefragt und gegebenenfalls auch temporär der Führerschein zu entziehen“, fordert Rosenkranz. Er plädierte für mehr gezielte Schwerpunktaktionen. Am besten wäre eine „SOKO Laaer Berg“, die auch in Form von Zivilstreifen tägliche Kontrollen durchführen sollte.

 

Nachgefragt: Unterrichtsmittel für Distanzunterricht von Lehrer bezahlt

Bereits im Mai 2021 wurde der Fall eines HTL-Lehrers ausgestrahlt: Nachdem im März 2020 der erste Corona-Lockdown beschlossen worden war, hatte er sich für den Distanzunterricht als Arbeitsbehelf ein Tablet gekauft, mit dem er am Bildschirm wie auf einer Tafel schreiben und skizzieren konnte. 80 Euro hatte die Anschaffung gekostet, die er privat nicht nutzte, aber auf die er für seinen Unterricht im Fernunterricht nicht verzichten konnte. Schreiben an das Unterrichtsministerium (BMBWF) sowie an die Bildungsdirektion für Wien, in denen er um einen Kostenersatz ansuchte, blieben zunächst gänzlich unbeantwortet.

Erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft erhielt er schließlich die Antwort, dass es keinen Kostenersatz gebe, da er ja auch in der Schule hätte unterrichten können. Dies wäre aus Sicht des Lehrers aufgrund der mangelhaften technischen Ausstattung jedoch gar nicht möglich gewesen. Volksanwalt Rosenkranz zufolge wäre ein Kostenersatz aus dem Schulbudget vorstellbar gewesen.

In „Nachgefragt“ berichtete Volksanwalt Rosenkranz, dass seit der Ausstrahlung des Falles nichts mehr passiert sei. Für das BMBWF sei alles für in Ordnung, für einen Kostenersatz gebe es keine rechtliche Grundlage, außerdem sei der Lehrer an einem solchen gar nicht mehr interessiert. Rosenkranz: „Die Volksanwaltschaft sieht das anders und hat hier einen Missstand in der Verwaltung festgestellt, der dem Parlament bereits berichtet wurde.“ Die in den Medien mehrfach propagierte „Digitalisierungsoffensive“ in den Schulen dürfte nicht überall angekommen sein.