Längere Wartezeit auf Zustellung von Sterbeurkunden

21. Dezember 2020

Eine Wienerin wandte sich wegen Problemen mit einem Standesamt an die Volksanwaltschaft. Ihr Mann war gestorben und sie hatte die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung der Sterbeurkunde persönlich beim Standesamt abgegeben. Am nächsten Tag erfolgte die Eintragung im Zentralen Personenstandsregister. Die Frau erhielt die Sterbeurkunde jedoch nicht.

Als sie nach knapp drei Wochen per E-Mail urgierte und die Dokumente noch einmal schickte, wurden die Sterbeurkunde noch einmal verschickt und – diesmal – auch zugestellt. Die Frau kritisierte, warum ihr die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung nicht gleich angeboten worden war.

Der Magistrat der Stadt Wien berichtete, dass der erste Antrag, bei dem die Frau die Unterlagen persönlich abgegeben hatte, prompt bearbeitet und die Sterbeurkunden innerhalb von drei Tagen versandt worden wären. Die Antragstellerin erreichten sie jedoch nicht. Auch der Magistrat fand dafür keine Erklärung. Erst nach dem zweiten Antrag per E-Mail konnten die Sterbeurkunden erfolgreich zugestellt werden.

Die Betroffene bei ihrer ersten Antragstellung vor Ort auf die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung hinzuweisen, hätte bedeutet, die Frau wegzuschicken, was der Magistrat jedoch nicht tun habe wollen. Er bedauerte aber, dass es im Zusammenhang mit dem Sterbefall zu Missverständnissen und Zustellproblemen gekommen und die Kommunikation mit der Behörde für die Betroffene nicht zufriedenstellend gewesen sei.