Kritik am Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes
Brinek: Anhebung der Einkommensgrenze für Mietzinsbeihilfe dringend erforderlich
In ihrer Stellungnahme an das Parlament kritisiert die Volksanwaltschaft den vom Finanzministerium vorgelegten Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz. „Zentrale gesetzliche Anregungen der Volksanwaltschaft bleiben unberücksichtigt“, so Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
So sehe der Gesetzesentwurf keine Anhebung der Einkommensgrenze für die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe vor. „Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 7.500 Euro Jahresgehalt. Das entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt der Einführung der Mietzinsbeihilfe steuerfrei war. Heute sind Einkommen bis zu 11.000 Euro im Jahr steuerfrei. Eine Anhebung der Einkommensgrenze für die Mietzinsbeihilfe auf diese Höhe ist daher dringend erforderlich“, erläutert Brinek.
Die Volksanwaltschaft kritisiert des Weiteren, dass die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für gemeinnützige Vereine beim Erwerb von Fahrzeugen für Behindertentransporte gestrichen wurde. „Gemeinnützige Vereine müssen nachweisen, dass mit dem Fahrzeug krankheitsbedingte Beförderungen erfolgen. Dies ist oft nicht möglich - etwa wenn behinderte Personen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, zu ihren Arbeitsplätzen oder zu ärztlichen Untersuchungen gebracht werden“, sagt Brinek.
Brinek stellt fest, dass es mit dieser Regelung zu einer Schlechterstellung von gemeinnützigen Vereinen kommt. Denn: „Gewerbliche Behindertentransportunternehmen, die für ihre Tätigkeiten oft Förderungen der öffentlichen Hand erhalten, haben als Taxiwagen demgegenüber einen Anspruch auf Befreiung der Normverbrauchsabgabe“, so Brinek. „Die Volksanwaltschaft fordert, dass gemeinnützige Vereine beim Erwerb eines Fahrzeuges von der Normverbrauchsabgabe zu befreien sind, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug überwiegend zur Beförderung behinderter Personen verwendet wird“, schließt Brinek.