Kriegsbunker aus dem 2. Weltkrieg auf dem eigenen Grundstück - wer sorgt für die Beseitigung?

11. Dezember 2021

Zu Beginn der Sendung griff Volksanwalt Werner Amon enige Fragen zu den vielen Beschwerdemails auf, die an die Redaktion des „Bürgeranwalt“ geschickt wurden und die Öffnungsschritte nach dem Lockdown betrafen. Einige Ungeimpfte ärgerten sich etwa über die angebliche Benachteiligung gegenüber Geimpften. Wienerinnen und Wiener kritisierten wiederum, dass in der Hauptstadt strengere Regeln gelten als im Westen Österreichs. Volksanwalt Amon erläuterte die Rechtslage im Studio des Bürgeranwalts.

Moderator Resetarits fragte Volksanwalt Amon, ob die derzeitige Lage der Corona-Verordnungen dem Grundsatz „Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich“ nicht widerspreche. „Keineswegs“, erklärte Volksanwalt Amon, „Gleiches müsse man demnach gleichbehandeln – Ungleiches könne man durchaus ungleich behandeln.“ Dieser Grundsatz treffe auch im Fall der ungleichen Behandlung von Geimpften und Ungeimpften zu. Peter Resetarits weiter: "Wie kommen Ungeimpfte dazu, dass sie nun aufgrund der 2G-Regel nicht ins Restaurant dürfen?" Volksanwalt Amon dazu: "Das ist in der Tat ein heikles Thema. Der Lockdown für Ungeimpfte wird dann vor dem Verfassungsgerichtshof halten, wenn man wirklich gut begründen kann, dass man damit die Pandemie wirklich eindämmen kann. Wenn das gelingt, wird es vor dem Verfassungsgerichtshof halten. Ansonsten wird es eher schwierig", erklärte Amon.

Innsbruckerin findet Kriegsbunker aus dem 2. Weltkrieg auf dem eigenen Grundstück – muss sie für die Beseitigung sorgen?

Frau W. hat auf ihrem Acker in Innsbruck-Vill in Tirol eine große Betonplatte, die sich als sehr störend darstellt, wenn sie ihr Feld bearbeiten möchte. Sie vermutet, dass es sich dabei um den oberen Teil eines Kriegsbunkers aus dem 2. Weltkrieg handelt. Frau W. möchte dieses Relikt aus vergangenen Tagen unbedingt von ihrem Grundstück entfernen. Da sie aber Sorge hat, dass sich in dem vermuteten Bunker eventuell noch Kriegsrelikte und somit explosives Material befinden könnten, wandte sie sich an das Militärkommando Tirol und fragte nach, wer denn nun für die Beseitigung des Bunkers zuständig sei. Allerdings sah sich das Ministerium für Landesverteidigung dafür nicht zuständig. Im Studio setzte sich Volksanwalt Werner Amon für eine rechtliche Klarstellung ein.

Im Studio war ein Sachverständiger für Kampfmittelerkundung zu Gast, der davon ausgeht, dass es sich hierbei um einen Bunker aus dem 2. Weltkrieg handelt. Er habe mittels Kriegsluftbildern recherchiert und dort sehe man, dass es sich sehr wahrscheinlich um eine Flakanlage gehandelt habe und der Bunker als Lager für die Munition der Flakgeschütze gedient habe. Ob tatsächlich noch Munition in dem Bunker ist, könne man erst sagen, wenn man ihn öffnet und nachsieht. Das übliche Prozedere wäre es mit einem Bagger den Eingang zu suchen, den Bunker zu öffnen und dann hineinzusehen.

Volksanwalt Amon erklärte: „Es handelt sich hier wohl um ein Superädifikat, also ein Bauwerk das nicht auf Dauer errichtet worden war, sondern um einen gewissen Zweck zu erfüllen. Mit dem Staatsvertrag, dem 1. Durchführungsgesetz zum Staatsvertrag, sind solche Bauwerke die im Dritten Reich errichtet worden sind, automatisch ins Eigentum der Republik Österreich übergegangen. Das heißt es befindet sich hier ein Bauwerk der Republik Österreich auf fremdem Grund. Damit ist relativ klar, dass für die Abtragung dieser Anlage jedenfalls nicht Frau W. zuständig ist.“ Der Entminungsdienst des Bundesministeriums für Landesverteidigung müsse sich die Anlage auf jeden Fall zuerst ansehen und ein Gutachten erstellen, so der Volksanwalt weiter. Sollte explosives Material gefunden bzw. vermutet werden, dann müsse man für eine entsprechende Entminung Sorge tragen. „Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist die Abtragung oder Teilabtragung des Bunkers dann eindeutig die Aufgabe der Republik Österreich“, so Amon. 

Das Landesverteidigungsministerium erklärte in seiner Stellungnahme, dass der Entminungsdienst prinzipiell zuständig sei, allerdings erst dann, wenn tatsächlich Kriegsrelikte wie Munition oder Sprengkörper gefunden wurden. Im Falle von Frau W. könne man das nicht mit Sicherheit sagen, weshalb die Zuständigkeit des Ministeriums verneint werde. Volksanwalt Amon widersprach dieser Aussage, da man ja zuallererst einmal überhaupt hineinsehen müsse und fügte an: „Ich rate tunlichst davon ab, dass das Frau W. selbst macht. Das sollte man nur Expertinnen und Experten machen lassen. Der Entminungsdienst müsste sich das einmal ansehen.“ Der Sachverständige für Kampfmittelerkundung erklärte sich daraufhin bereit den Bunker kostenfrei zu sichten, den Eingang zu verorten, zu öffnen und hineinzusehen. Die Volksanwaltschaft ersuchte daraufhin das Bundesministerium für Landesverteidigung um Kontaktaufnahme mit Frau W., mit dem bereits involvierten Sachverständigen für Kampfmittelerkundung und den Mitarbeitern des Entminungsdienstes, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

Nachgefragt: Wurde die Lärmbelästigung durch eine Sportanlage in Oberndorf bei Salzburg beseitig bzw. verbessert?

Seit Mai gibt es in der Stadtgemeinde Oberndorf in Salzburg eine neue multifunktionale Sportanlage. Die unmittelbaren Anrainerinnen und Anrainer fühlen sich von der Gemeinde im Stich gelassen, da sie wegen der starken Lärmbelastung durch den Sportplatz in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt seien. Der Bürgermeister der Gemeinde stellte in der Sendung eine Lösung in Aussicht. Was hat sich nun getan?

Volksanwalt Amon berichtete: „Der Bürgermeister hat Wort gehalten und es werden automatisch versperrbare Tore an der Sportanlage installiert, um Schließzeiten gewährleisten zu können.“