Krankheit während der Soldatenausbildung
Ein junger, sehr engagierter Mann, dessen Traum die Ergreifung des Soldatenberufs war, verlor nach Absolvierung von sechs Monaten Ausbildungsdienst beim Bundesheer seinen Job. Er wurde wegen einer Atemwegserkrankung aus dem Wehrdienst – in die Arbeitslosigkeit – entlassen, obwohl diese Krankheit bei der Musterung bekannt gewesen war. Doch damit nicht genug: Der Steirer wurde auch noch verpflichtet, fast die gesamte für seine Dienstzeit erhaltene Monatsprämie von € 3827,96 zurückzuzahlen.
Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind gemäß dem Wehrgesetz vorzeitig aus dem Dienst zu entlassen, wenn ihre voraussichtliche Dienstunfähigkeit mehr als 24 Tage dauert. Dabei ist es egal, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung verschuldet ist oder nicht. Nur ein Unfall im Dienst ist davon ausgenommen. Dies wirkt sich besonders nachteilig auf Personen aus, die Berufssoldaten werden oder sich zumindest für längere Zeit zum Wehrdienst verpflichten wollen. Das „Eingangstor“ zum Beruf als Soldat ist nämlich der sogenannte „Ausbildungsdienst“, der ein Jahr oder auch länger dauern kann. Währenddessen genießen die Bediensteten keinen Kündigungsschutz und sind nicht arbeitslosenversichert.
Während in anderen, größtenteils weniger gefährlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes reguläre Dienstverhältnisse am Anfang der Laufbahnen stehen, ist ausgerechnet im militärischen Bereich die Anfangszeit mangelhaft abgesichert. „All diese Nachteile könnte man vermeiden, wenn man die Anfangszeit beim Militärdienst unter ähnlichen Bedingungen wie bei der Polizei gestalten würde“, dafür plädiert Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.
Die Rückforderung der Monatsprämie stellt in seinen Augen eine besondere Härte dar. Das Verteidigungsministerium könnte von der Rückforderung Abstand nehmen, eine Härtefallklausel ist gesetzlich vorhanden. „In meinen Augen liegt ein solcher Härtefall vor, ich möchte, dass die Klausel zur Anwendung kommt“, so der Volksanwalt.
Direktorenkarussell an der Tourismusschule Krems
Ein Direktorenkarussell drehte sich über Jahre in der Tourismusschule in Krems. In der Sendung am 21. April 2012 zeigte der Bürgeranwalt diese unendliche Geschichte. Zehn Jahre lang beschäftigten sich die Schulbehörden und die Höchstgerichte mit dem Fall.
Obwohl unter den drei ursprünglich gereihten Bewerbern die an der Schule schon lang tätige Direktorin die bestgereihte war, wurden ihr die beiden männlichen Mitbewerber im Laufe der vielen Jahre vorgezogen. Erst seit 2012 ist sie endlich im Amt und berichtete nur Positives über ihre Arbeit. Die Republik Österreich musste ihr letztlich sogar Schadenersatz zahlen.