Kostelka: Verlegung eines Wachkomapatienten

2. August 2010

Ein Wachkomapatient sollte vom Pflegeheim Borromäus in Linz auf eine 30 Kilometer entfernte und im Landespflege- und Betreuungszentrum Schloss Haus in Wartberg neu geschaffene Wachkomastation überstellt werden. Regelmäßige Besuche wären seiner schwer gehbehinderten Gattin dann aber nicht möglich gewesen. Der Magistrat Linz verweigerte ihr gegenüber zunächst die Verlegung und Kostenübernahme für einen näher gelegenen Pflegeheimplatz.

Seit einem Jahr wird Herr F. im Pflegeheim Borromäus in Linz betreut. Von Beginn an stand fest, dass er und fünf weitere Wachkomapatienten hier aber nur übergangsweise versorgt werden können. Die pflegerische und therapeutische Arbeit mit Menschen im Wachkoma erfordert sehr viel Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen. Das Land Oberösterreich hat in der Zwischenzeit als Träger des Landespflege- und Betreuungszentrum Schloss Haus für diese Patientengruppe eine neue Wachkomastation eingerichtet. Dort hin sollten auch alle sechs Pfleglinge übersiedeln. Doch für die Ehefrau des Betroffenen brach mit dieser Nachricht die Welt zusammen. „Frau F. ist selbst schwer krank und hat keinen Führerschein. Sie hat – um ihren Mann auch weiter regelmäßig zu sehen, Kontakt mit dem Pflegeheim Lenaupark in Linz aufgenommen, welches sich bereit erklärte, Herrn F. aufzunehmen“, erläutert Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Doch der Magistrat der Stadt Linz weigerte sich, der Verlegung und einer Kostenübernahme dafür zuzustimmen. Laut zuständiger Sozialabteilung sei für Wachkomapatienten nach dem Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz eigentlich das Land zuständig.

Nachdem sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hatte, wurde eine Pflegefachkraft als Sachverständige mit der Überprüfung beauftragt, ob das Pflegeheim Lenaupark überhaupt in der Lage wäre, den betroffenen Patienten aufzunehmen und seine Langzeitpflege zu managen. Frau F. ist überzeugt davon, dass ihr Gatte weiß, dass er nicht alleine gelassen wird, obwohl er weder durch Worte noch durch Gesten auf Zuwendung reagieren kann. „Schlussendlich stimmte der Magistrat unter diesen Umständen der Kostenübernahme für das Linzer Pflegeheim zu. Die Ehefrau und die Familie des Patienten können weiter hin täglich zu Besuch kommen“, freut sich Volksanwalt Peter Kostelka.