Kostelka: Persönliche Assistenz für Behinderte

3. Juli 2010

Persönliche Assistenz für Behinderte

Persönliche Assistenz für Behinderte verspricht das Oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz. Doch die gibt es vorerst nicht für einen spastisch gelähmten 26-jährigen, der bereits berufstätig ist und seine Familie nun entlasten möchte.

Noch wohnt der Oberösterreicher, der zu 80 Prozent gelähmt ist, bei seinen Eltern. Seit Dezember 2009 ist er mit seiner Lehre zum Bürokaufmann fertig und seit Jänner 2010 arbeitet er als Bürokraft in Linz. Der Vater kündigte seinen Job, um den Sohn täglich eine Stunde zur Arbeit zu fahren und danach wieder abzuholen – insgesamt sind das vier Stunden Autofahrt pro Tag. Weil die Familie auch den 90-jährigen Großvater und zwei minderjährige Kinder versorgt, möchte der 26-Jährige demnächst nach Linz ziehen und die Familie entlasten. Doch die dafür notwendige Assistenz wurde vom Land Oberösterreich aus budgetären Gründen abgelehnt.

Ein Vertreter der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich erklärte, dass die Behörden bei Personen, die um eine derartige Assistenz ansuchen, Hausbesuche zur Erhebung des Bedarfs durchführen. Dies habe der Vater aber abgelehnt, als ihm erklärt wurde, es würde zur Zeit keine Hilfe möglich sein. Dieser Besuch und dessen Bewertung soll nun nachgeholt werden, um dem jungen Mann bald eine persönliche Assistenz zu genehmigen.

„Laut Oberösterreichischem Chancengleichheitsgesetz besteht der Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz; allerdings nur solange ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen. Die budgetäre Situation ist problematisch, daher kann der Rechtsanspruch in Oberösterreich nicht umgesetzt werden. ´180 Personen kommen in den Genuß der persönlichen Assistenz, aber 100 weitere Personen warten ebenfalls darauf,,kritisierte Volksanwalt Dr. Peter Kostelka und forderte zusätzliche Mittel.

Gleichzeitig kündigte VA Dr. Kostelka an, einen Bundesländervergleich zu initiieren, weil der Bedaf an persönlicher Assistenz das bestehende Angebot zu überschreiten scheint.

Konduktive Mehrfachtherapie

Die konduktive Mehrfachtherapie ist eine spezielle Therapie für Kinder mit motorischen Einschränkungen. 16 oberösterreichischen Familien wurde die Förderung vom Land Oberösterreich nun aus budgetären Gründen gestrichen.

Zwei Mal pro Jahr für zwei Wochen nach Bad Radkersburg: Für eine erfolgreiche Therapie für die behinderten Kinder wäre dieser Aufenthalt erneut notwendig. Doch im vergangenen Herbst strich das Land Oberösterreich diese Förderung. Die Therapie müsse in Oberösterreich wahrgenommen werden, auch wenn die Kosten in der Steiermark etwa gleich hoch sind und dort ein sehr gutes Therapieangebot besteht.

Oberösterreichische Einrichtungen erhalten von der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich eine Pauschalfinanzierung. Zusätzliches Geld zur finanziellen Unterstützung von Theraphien außerhalb des eigenen Bundeslandes steht nicht zur Verfügung. Doch auch die Einrichtungen in Oberösterreich sind bereits ausgebucht, die Warteliste wird immer länger. Für behinderte Kinder, die bislang in die Steiermark ausweichen konnten, scheint es nun da und dort keinerlei Therapieangebot zu geben. Es ist eine Frage der Prioritätensetzung, diese wichtige Therapieform zu fördern, und kein budgetäres Problem“, stellte Volksanwalt Dr. Peter Kostelka fest. „Hier wird an den Schwächsten gespart.“ Der Volksanwalt appellierte an alle Beteiligten, im Rahmen eines Runden Tisches, der seitens der Politik mit den Eltern nun geführt wird, eine Lösung zu finden.