Kostelka: Erhöhung des Pflegegeldes
Rund 5 Prozent der Bevölkerung, insgesamt mehr als 420.000 Personen, beziehen in Österreich Pflegegeld. Bei Problemen mit Pflegegeldeinstufungen können sich die Betroffenen an die Volksanwaltschaft wenden. Wie folgendes Beispiel zeigt, kann diese oftmals erfolgreich eine Änderung der Einstufung erreichen.
Der 76-jährige Mindestpensionist Herr N.N., der körperlich und geistig nicht mehr in bester Verfassung ist, erhält Pflegegeld der Stufe 1. Sein Sohn wurde vom Gericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt, da sich sein Zustand weiter verschlechterte. Herr N.N. ist mittlerweile hochgradig dement und kaum noch gehfähig. Er müsste am Knie operiert werden, doch kann der Eingriff auf Grund der Demenzerkrankung nicht durchgeführt werden. Die Ärzte befürchten, dass sich Herr N. an der operierten Stelle selbst verletzen könnte.
Herr N. braucht nun ständige Betreuung und Pflege, doch reicht das Pflegegeld der Stufe 1 dazu bei weitem nicht aus. In dieser Notsituation wandte sich sein Sohn an die Volksanwaltschaft. Der zuständige Volksanwalt Dr. Kostelka nahm sofort mit der Pensionsversicherungsanstalt Kontakt auf und unterstützte die Familie dabei, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes zu stellen.
Wenige Wochen nach Intervention der Volksanwaltschaft stellte die Pensionsversicherung Herrn N. einen positiven Bescheid aus – seine Betreuung mit Pflegegeld der Stufe 5 ist finanziell nun wesentlich besser abgesichert.