Konflikte zwischen Lehrern und Schülern - überforderte Schulverwaltung?

18. Jänner 2020

Ein Video, das 2019 in den sozialen Netzwerken weit verbreitet worden ist, hat die Volksanwaltschaft ein amtswegiges Prüfverfahren einleiten lassen. Gezeigt wurde darin ein Übergriff von Schülern auf einen Lehrer an der HTL Ottakring. Vier der beteiligten Schüler wurden der Schule verwiesen. Einer davon legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht dagegen ein und darf die Schule wieder besuchen. Die Volksanwaltschaft prüfte, warum die Situation so eskalieren konnte. Lehrer, die sich im Zuge der öffentlichen Berichterstattung an die Volksanwaltschaft gewandt hatten, erhoben den Vorwurf der Untätigkeit und der mangelnden Unterstützung gegen die Schulleitung.

Ein ehemaliger Lehrer der HTL, der durch die Gewerkschaft unterstützt wird, hat mittlerweile gesundheitliche Probleme: Der Druck in der Klasse und die fehlende Unterstützung seien ihm zu viel geworden. Immer wieder hätte es disziplinäre Probleme mit einigen wenigen Schülern gegeben. Die Direktion habe eine Verharmlosung der Probleme und eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben. Eine hohe Fluktuation bei den Lehrern sei ein Indiz dafür, dass etwas falsch laufe. Aus Angst, dass sich Eltern über Sanktionen gegen ihre Kinder beschweren könnten, wurde seiner Einschätzung nach nichts unternommen, es würden sich aber umgekehrt schon Eltern darüber beschweren, dass ihre Kinder nichts mehr lernen könnten, wenn sie von einigen Unwilligen ständig gestört würden.

Die Bildungsdirektion räumte zwar ein, dass der Vorfall nicht wegzuleugnen sei, lehnte aber den Ausdruck „Brennpunktschule“ ab. Der Wiener Bildungsdirektor nahm in der Sendung dazu Stellung: „Jeder Fall ist einer zu viel, aber wir haben Maßnahmen gesetzt. Vier Schüler wurden suspendiert. Ein Schüler hat gegen die Suspendierung berufen und wurde wieder aufgenommen. Drei sind dauerhaft ausgeschlossen. An der Schule sind 1.700 Schüler, eine hohe Managementverantwortung ist gefragt.“

Zur Nichtverlängerung des Dienstvertrags des Lehrers habe eine unabhängige Kommission festgestellt, dass dieser zum Unterrichten nicht geeignet sei und der Direktor kein Fehlverhalten gesetzt habe. Dass ein Schüler mit 22 Klassenbucheinträgen dennoch ein „Sehr zufriedenstellend“ als Betragensnote erhalte, dürfe indessen nicht mehr passieren. Auch in Bezug auf den Lehrkörper seien umfangreiche Maßnahmen gestartet worden.

Der Vertreter der Lehrergewerkschaft kritisierte, dass nach einer ersten, kleineren Eskalation keine Maßnahmen gesetzt worden seien, sodass die Situation überhaupt erst ein weites Mal eskalieren habe können. Der Lehrerberuf sei ein sehr herausfordernder, Lehrer hätten sich Anerkennung und Respekt verdient. Es gehe auch darum, Schüler, die lernwillig seien, zu schützen. Die Oberstufe sei eine freiwillige Schule. Störer müsste man schneller wieder loswerden können.

Volksanwalt Walter Rosenkranz sieht durchaus ein generelles Problem. Leistung und Disziplin stünden nicht im Vordergrund. Die HTL als höher bildende Schule, die mit einem Berufsabschluss ende, sei im internationalen Vergleich vorzeigbar und der Schultyp lebe von Lehrpersonal aus der Praxis.

„Schülern wurden Hefte entrissen, Störer hatten bis zu 22 Klassenbucheintragungen und trotzdem ein „Sehr zufriedenstellend“ im Zeugnis. Eine Mutter, die sich nach dem Schulerfolg ihres Sohnes erkundigte, wurde falsch informiert und erfuhr wenig später, dass er einer der Rädelsführer war“, so der Volksanwalt. Er sehe auch gesetzliche Verfehlungen. Eltern müssten bei Problemen vorgeladen werden, was nicht geschehen sei. Noten seien Gutachten und, wenn diese falsch ausgestellt würden, müssten Konsequenzen gezogen werden. Möglichkeiten, die die Schulgesetze hergeben würden, müssten eben auch genützt werden

Nachgefragt: Wirkungslose Lärmschutzwand in Gratkorn

In Gratkorn hatten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger 2016 bei der Volksanwaltschaft darüber beschwert, dass eine neue Lärmschutzwand an der A 9 (Pyhrnautobahn) den Fahrzeuglärm nicht vermindert, sondern erhöht habe. Nach einem Tunnel, in dem eine 100 km/h-Beschränkung verordnet sei, beschleunigten die Autos wieder auf die zulässigen 130 km/h, was eine erhebliche Lärmbelästigung bedeute. Die Lärmschutzwand an der Autobahnabfahrt sei baufällig und trage daher ebenso wenig zur Lärmminderung bei.

In der Sendung „Bürgeranwalt“ wurde bereits zwei Mal über die Problematik berichtet. Die ASFINAG beurteilte die Einschätzung der Betroffenen als „subjektiv“, da Messungen eine Verbesserung der Lärmsituation bestätigt hätten. Eine Verlängerung der 100 km/h-Beschränkung sei daher nicht zu rechtfertigen. Die ASFINAG stellte allerdings eine neue Asphaltdecke in Aussicht.

Volksanwalt Walter Rosenkranz in der Sendung „Bürgeranwalt“ dazu: „Ein neuer lärmmindernder Asphaltbelag ist für 2022 angekündigt. Eine frühere Asphaltierung ist laut Auskunft des BMVIT nicht möglich, da der aktuelle Belag noch intakt sei. Die Volksanwaltschaft wird den Fall weiterhin beobachten.“ Die neue Lärmschutzwand bei der Autobahnabfahrt habe laut den Betroffenen leider keine Erleichterung bewirkt. Bei allen Maßnahmen sei aber wichtig, dass sie der Bevölkerung etwas bringen, was bisher offenbar nicht der Fall sei, so der Volksanwalt.