Konflikt um die Mauer an der Grenze

17. März 2018

Im Zuge von Sanierungsarbeiten fiel Siegfried H. aus Oberösterreich auf, dass die Rückwand seines direkt an der Grundstücksgrenze befindlichen Hauses durch eine von ihm vermutete unzulässige Änderung des Grenzverlaufs in einem Zusammenlegungsverfahren nicht mehr ihm, sondern dem Nachbarn gehört. Ursprünglich hatte es sich um ein einziges Gebäude gehandelt, von dem der größere Teil mehrere Jahre zuvor an den Nachbarn verkauft worden war. Seit 1959, meint Herr H., verlaufe die Grundstücksgrenze hinter dieser Mauer, weshalb die gesamte Mauer auf seinem Grundstück liege. Wurde die Grenze im Zuge eines Flurneuordnungsverfahrens verschoben?

Laut der Agrarbehörde wurde bereits bei der Vermessung im Jahre 1959 die Mauer dem Gebäudekomplex des Nachbarn durch einen Zivilgeometer zugesprochen und ist damit Teil des Nachbargebäudes. Ein Umstand der heutzutage baurechtlich nicht mehr so bewilligt werden würde: Teilen sich zwei Gebäude eine Mauer und erfolgt eine Grundstücksteilung, haben beide Seiten zu gleichen Teilen Anspruch auf die Mauer.

Die Agrarbehörde konnte plausibel darlegen, dass sie im Zuge des schon vor mehreren Jahren durchgeführten und abgeschlossenen Zusammenlegungsverfahrens keine Grenzveränderung vorgenommen hatte. Selbst in einem neuen Flurbereinigungsverfahren könnte die Agrarbehörde ein zwischen den Nachbarn geschlossenes gütliches Übereinkommen über den Grenzverlauf nicht anordnen.  

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer legte der Familie daher nahe, mit den Nachbarn ein Übereinkommen etwa in Form einer gegenseitigen, grundbücherlich gesicherte Dienstbarkeit zu schließen. Damit würde Rechtssicherheit auch für die Rechtsnachfolger hergestellt.

Nachgefragt: „Lärmhölle“ Weißkirchen an der Traun

Seit vor mehr als drei Jahren das Postverteilzentrum für ganz Oberösterreich von Linz nach Allhaming verlegt worden ist, sind viele Bewohnerinnen und Bewohner des Nachbarorts Weißkirchen an der Traun verzweifelt. Der Grund: Viele LKW benützen die schmale Landesstraße durch den Ort als Abkürzung. Nun konnte die Volksanwaltschaft im Studio eine Lösung präsentieren:

Seit März 2018 besteht ein Nachtfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen für den Ort Weißkirchen an der Traun. Für die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Sprecher sich zufrieden zeigte, sollte eine Entspannung und Erleichterung eintreten. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer äußert sich lobend über die Bereitschaft der Behörden, Verbesserungsmaßnahmen zu setzen.

Nachgefragt: Staubfalle Marcheldkogel

Viel Aufregung gab es im Herbst 2015 in der Gemeinde Markgrafneusiedl nordöstlich von Wien: Auf einer Million Quadratmeter wollten die Betreiber der bestehenden Kies- und Schotterguben zusätzlich eine Deponie für Erdaushub- und Baurestmassen errichten. Für die ohnehin staubgeplagten Bürgerinnen und Bürger aus Markgrafneusiedl inakzeptabel.

In der Studiodiskussion im September 2015 kritisierte Volksanwalt Fichtenbauer die Gemeindevertretung von Markgrafneusiedl, die dem Projektwerber schriftlich zugesagt hatte, im behördlichen Genehmigungsverfahren keine Einwände gegen das Projekt zu erheben. Das Projekt Marchfeldkogel zog sich in der Folge über Jahre hin, worüber die Bürgerinnen und Bürger nicht unzufrieden waren. Es fehlten nämlich Unterlagen und Gutachten, um die Fortsetzung des seit Jahren anhängigen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens zu ermöglichen.

 Im März 2018 kam dann die überraschende Nachricht des Betreibers: Das Projekt Marchfeldkogel wird nicht realisiert, die Projektwerber haben sich aus wirtschaftlichen Gründen zurückgezogen. Die Bürgerinnen und Bürger von Markgrafneusiedl können nun im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen.