Konflikt um Nutzung von Vorgärten im Gemeindebau

16. November 2019

In einem Wiener Gemeindebau ist ein Konflikt um die Nutzung und Ausgestaltung der allgemein zugänglichen Vorgärten entbrannt. Wiener Wohnen hatte die Nutzung der Grünflächen viele Jahre geduldet, doch plötzlich forderte sie die Mieterinnen und Mieter auf, die Vorgärten zu räumen. Nicht bewilligte bauliche Einrichtungen wie z.B. Zäune oder Hütten wurden daraufhin von den Mietern umgehend entfernt, doch Wiener Wohnen beanstandete auch vorhandene Bepflanzung, Sonnenschirme oder Gartenstühle. Mehrere Mieter des Gemeindebaus haben sich bei der Volksanwaltschaft beschwert und Volksanwalt Werner Amon um Unterstützung gebeten.

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wiener Gemeindebaus im 22. Bezirk sind verärgert. In einem Schreiben von Wiener Wohnen wurden sie im Sommer 2019 aufgefordert, Blumen und Gartenstühle von den allgemeinen Grünflächen zu entfernen. Davor hatten die Mieterinnen und Mieter die Vorgärten viele Jahre mit Zustimmung von Wiener Wohnen genutzt und auch selbst gepflegt. Im Gegenzug konnten sie sich die Betriebskosten für den Erhalt der Flächen sparen.

Im September ließ jedoch Wiener Wohnen die Vorgärten mit dem Hinweis auf Brandschutzbestimmungen und aus haftungsrechtlichen Gründen räumen. Dieses Vorgehen empfinden die Mieterinnen und Mieter als reine Schikane. Sie sind frustriert und traurig über die schlechte Stimmung, die seither in der Wohnanlage herrscht.

„Aus der Sicht der Volksanwaltschaft haben die Mieterinnen und Mieter einige Argumente auf ihrer Seite. Sie haben sich jahrelang um die Vorgärten gekümmert und es wurde ihnen vermittelt, dass die Gestaltung der Vorgärten in Ordnung wäre. Dieser Eindruck wurde durch die Einfriedung der Vorgärten zur Straße hin auch noch verstärkt“, so Volksanwalt Amon. Das baupolizeiliche Argument könne die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehen, die größte Hürde für die Feuerwehr würde wohl der Zaun darstellen, den Wiener Wohnen selbst errichtet hat. „Man hätte die Probleme gegebenenfalls mit den Bewohnerinnen und Bewohnern konkret besprechen können, anstatt gleich eine Räumung zu veranlassen“, argumentiert Amon und verweist auch auf die Hausordnung. Demnach kann die Benützung der gemeinschaftlichen Flächen gemeinsam bestimmt werden. „Wir haben nicht den Eindruck, dass dies die letzten 20 Jahre nicht gut funktioniert hätte“, so der Volksanwalt. „Ich würde mir wünschen, dass Wiener Wohnen zu einer gemeinsamen Vorgehensweise mit den Mieterinnen und Mietern findet und es im kommenden Frühling für die Nutzerinnen und Nutzer wieder möglich sein wird, die Vorgärten gärtnerisch zu gestalten.“

Nachgefragt: Lärmbelästigung durch Kühlanlage

Der tiefe Brummton der Kühlanlage eines Wiener Spitals raubte Anrainern in den Nächten den Schlaf. Eine Bewohnerin des benachbarten Gemeindebaus bemühte sich viele Jahre um eine Lösung, zuerst mit dem Spitalsbetreiber, dann mit den Behörden. Da keine gefunden werden konnte, beschwerte sich die Frau über die Dauerlärmbelästigung von 45 Dezibel in der Nacht – anstatt der erlaubten 35 Dezibel – schließlich bei der Volksanwaltschaft.

Diese kritisierte insbesondere, dass Anrainerinnen und Anrainer mehr als 20 Jahre lang keine Unterstützung von den zuständigen Stellen erhalten hatten. Aufgrund des Einschreitens der Volksanwaltschaft und der Darstellung in der Sendung Bürgeranwalt wurde endlich eine nochmalige Lärmmessung durchgeführt und eine neue Schallschutz-Ummantelung der Kühlanlage errichtet. „Das ist eine positive Entwicklung. Unverständlich ist jedoch, wieso die Lärmvorschriften nicht gleich bei der Bauführung eingehalten wurden. Ob die Maßnahmen ausreichen werden, muss man jetzt abwarten“, sagt der zuständige Volksanwalt Werner Amon.