Klimabonus lässt weiter auf sich warten
Seit Ende Oktober 2022 beschwerten sich ca. 900 Menschen bei der Volksanwaltschaft, dass sie den Klimabonus nicht erhalten haben. Auch seit der laut dem Klimaschutzministerium (BMK) „zweiten Auszahlungswelle“ ab Februar 2023 treffen täglich neue Beschwerden ein. Es zeigt sich, dass das BMK weder auf die Beschwerden der Betroffenen vorbereitet war noch mit den zahlreichen Eingaben individuell umgehen konnte. Betroffene erhielten trotz mehrerer Rückruftickets keine oder sehr späte Rückrufe und in Antwortmails übermittelte das BMK vorgefertigte Textbausteine, die auf den konkreten Fall nicht eingingen. Auch viele Anfragen der Volksanwaltschaft beantwortete das BMK nur mit Textbausteinen.
Ein systematisches Vorgehen des BMK zu den Beschwerden ist für die Volksanwaltschaft bis jetzt nicht erkennbar. „Aus Rückmeldungen der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer weiß ich, dass ihnen teils die Kontonummer, auf die der Klimabonus überwiesen worden sein soll, unbekannt ist oder sie das Geld trotz der Auskunft des Ministeriums, dass der Klimabonus bereits auf ihr Konto überwiesen worden sein soll, nicht erhalten haben“, stellt Volksanwalt Rosenkranz fest. Auch trafen Stellungnahmen des BMK ein, dass die Person nicht anspruchsberechtigt sei, die Betroffenen teilten der Volksanwaltschaft aber mit, den Klimabonus erhalten zu haben.
Ursprünglich hatte die Ministerin angekündigt, dass der Klimabonus ab Oktober 2022 automatisch allen auf das Konto überwiesen werde, deren aktuelle Kontodaten etwa über FinanzOnline bekannt seien bzw. jenen, die vom Staat regelmäßig Geldüberweisungen erhielten, z.B. Pensionsbeziehende, Arbeitslose oder Pflege- und Kindergeldbeziehende. Alle anderen bekämen den Klimabonus als Gutschein per Post. Gesetzliche Voraussetzung war bzw. ist nur, dass sie im Jahr 2022 183 Tage in Österreich gemeldet waren. Bei den meisten Menschen wurde damit die Hoffnung geweckt, dass sie den Klimabonus zusammen mit dem Teuerungsausgleich, also 500 Euro, bis Ende Oktober 2022 erhalten werden.
„Anhand der eingegangenen Beschwerden lässt sich allerdings nachvollziehen, dass auch Personen, die bei FinanzOnline registriert sind, oder solche, die regelmäßig Geld vom Staat überwiesen bekommen, noch nichts erhalten haben“, erklärt Rosenkranz. Eine sehr große Gruppe der Betroffenen seien außerdem EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige, bei denen der für die Überweisung notwendige Datenabgleich offensichtlich nicht funktioniert habe. Das von Volksanwalt Rosenkranz kontaktierte Bundesministerium für Inneres erklärte, dass die dort vorhandenen Register gewisse Gruppen von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nicht enthalten bzw. das Klimabonusgesetz zur Datenübermittlung novelliert werden müsste. „Es verwundert, dass diese Fragen nicht schon vor Erlassung des Gesetzes geklärt wurden. Das BMK hat sichtlich unerfüllbare Erwartungen geweckt“, resümiert der Volksanwalt.