Keine Zufahrt zum eigenen Haus

20. April 2019

Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, ist für ein Ehepaar in der Steiermark Realität. Familie K. hat keine Zufahrtsmöglichkeit mehr zu ihrem Haus. Vor kurzem wurde offenbar, dass der bis dahin genutzte - vermeintlich öffentliche - Weg zum Teil dem Nachbarn gehört. Der vormals vorhandene öffentliche Weg ist schon lange zugewachsen und nicht befahrbar. Die Gemeinde fühlt sich nicht verantwortlich.

Als Frau K. das Grundstück vor zehn Jahren erwarb, habe man die Zufahrtsmöglichkeiten geprüft und vom damaligen Bürgermeister die Zusicherung erhalten, dass es sich um einen Gemeindeweg handle. Doch bereits knapp ein Jahr nach dem Hauskauf teilte der Nachbar dem Ehepaar mit, dass sich 150 m des genutzten Zufahrtsweges in seinem Eigentum befänden. Die Familie dürfe den Weg bis auf Widerruf weiter benützen, sofern sie eine Bittleihe für das Benützungsrecht unterschreibe. Auf Rat der Gemeinde willigte Frau K. ein. Mittlerweile ließ der Nachbar den Weg komplett sperren. Der derzeitige Bürgermeister behauptet, dass die Familie selbst Schuld an dem Dilemma sei. Man hätte die Dokumente niemals unterschreiben dürfen und sich gegen die Gemeinde zur Wehr setzen. Nun hat Familie K. weder rechtlich noch praktisch Zufahrt zu ihrem eigenen Grundstück.

Eigentlich gäbe es für das Problem eine einfache Lösung: Nur wenige Meter unter dem gesperrten Privatweg verläuft der eigentliche öffentliche Gemeindeweg. Dieser ist aber komplett zugewachsen und nicht mehr befahrbar.

Volksanwältin Gertrude Brinek kritisiert, dass die Gemeinde durch jahrzehntelange Untätigkeit unterlassen habe, den Verlauf der Gemeindestraße zu klären: „Die Gemeinde hat die Familie in diese Situation gebracht. Jahrelang wurde das Problem verschlampt und damit der Familie die Zufahrt zu ihrem Grundstück genommen. Es gab und gibt einen öffentlichen Weg. Die Gemeinde hat nun die Verantwortung, für eine Zufahrtsmöglichkeit zu sorgen.“

Dass die Gemeinde dem Ehepaar einst geraten habe, die Wegbenützungsgesuche zu unterschreiben und nun behauptet, dies wäre ein Fehler gewesen, kann Brinek so nicht stehen lassen: „Damit hat man das Problem wieder der Familie zugespielt. Der öffentliche Weg ist von der Gemeinde vernachlässigt worden, sodass die Nachbarn und auch Familie K. den privaten, nun gesperrten, Weg genutzt haben. Sie muss nun ihren Fehler raschest korrigieren.“

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung teilt die Ansicht der Volksanwaltschaft und hat die Gemeinde mittlerweile aufgefordert, den verwachsenen öffentlich Weg wiederherzustellen oder eine alternative Lösung zu finden. Zudem hat das Land auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Unterbleiben der Herstellung des gesetzlichen Zustandes den Tatbestand des Amtsmissbrauches erfüllen kann.

Die Wiederherstellung des alten Weges ist laut Gemeinde zu teuer. „Es gibt durchaus Lösungsmöglichkeiten: Entweder durch die Wiederherstellung des alten Gemeindeweges oder durch den Kauf des Wegstückes vom Nachbar. Eine dritte Möglichkeit wäre die Öffentlicherklärung des gesperrten Weges. Die Gemeinde ist jedenfalls verantwortlich und muss einen rechtskonformen befahrbaren Weg herstellen, sonst bringt sie sich in die Situation, möglicherweise selbst vor Gericht zu landen“, so Volksanwältin Brinek.

Lärmbelästigung durch eine Spitalsküche

Die Bewohner eines Wiener Gemeindebaus klagen seit Jahren über den pausenlosen Lärm der Kühlgeräte des nahegelegenen Wilhelminenspitals. Tagsüber ist dieser störend, nachts bei offenem Fenster unerträglich. Seit 2004 führte die MA 22 zahlreiche Schallpegelmessungen durch. 2007 wurden schallabsorbierende Verkleidungen im Bereich der Kondensatoren der Kühlanlage der Küche angebracht, die jedoch keine nachhaltige Besserung brachten. Nachdem sich eine Anrainerin neuerlich an das Spital wandte, wurde eine weitere Lärmuntersuchung beauftragt. Das Gutachten ergab eine Überschreitung der zulässigen Arbeitslautstärke.

Volksanwältin Brinek kritisiert: „Frau S. wartet seit 20 Jahren auf eine Lösung. So lange ist sie schon beeinträchtigt, so lange kann sie nicht schlafen. In Messungen wurde nachgewiesen, dass es zu laut ist. Wann geschieht endlich etwas?“

In einer Stellungnahme teilte die Stadt Wien mit, dass Ende April ein Gutachten mit Verbesserungsmaßnahmen vorliegen würde. Volksanwältin Brinek fordert Taten ein: „Wiener Wohnen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter die Wohnung im Sinne des Mietvertrages nutzen können und für die jahrelangen Beeinträchtigungen eine Abgeltung erhalten. Damit das Krankenhaus weiß, was konkret zu tun ist, hat die Baubehörde geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.“